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Dieses Urteil dürfte viele Studenten freuen: Die Fahrtkosten zur Hochschule lassen sich künftig voll von der Steuer absetzen. Foto: Achim Scheidemann
München (dpa) - Studenten können künftig die Fahrkosten zur Uni in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof in München revidierte jetzt mit zwei neuen Entscheidungen seine Rechtsprechung.
Die Anfahrt zur Hochschule lässt sich in Zukunft steuerlich voll geltend machen. Bislang waren die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, dass die Fahrtkosten zwischen Wohnung und einer in Vollzeit besuchten Bildungseinrichtung in der Steuererklärung nur im Rahmen der üblichen Pauschale für Arbeitnehmer von 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden können. Daran halte der BFH nicht länger fest, teilte die Pressestelle des Gerichts am Mittwoch (28. März) mit.
Die Begründung für die Kehrtwende: «Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt.» Somit unterscheide sich die Uni-Ausbildung von einer normalen Arbeitsstelle.
Der BFH hat nun im Fall einer Studentin die Fahrten zur Hochschule im Rahmen eines Zweitstudiums als vorweggenommene Werbungskosten zugelassen (Aktenzeichen: VI R 44/10). Ein Zeitsoldat darf seine Fahrten zur Ausbildungsstätte, die im Rahmen einer vollzeitigen Berufsförderungsmaßnahme angefallen waren, ebenfalls in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung angeben (Aktenzeichen: VI R 42/11).