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Sprachforscherin: Rein feminine Grundordnung ist „hochproblematisch“
Jonas Wissner
Foto: Privat
Marlis Hellinger ist emeritierte Professorin für Linguistik.
Der Senat der Universität Leipzig hat dafür gestimmt, dass die neue Grundordnung nur noch feminine Personenbezeichnungen enthält. Keine gute Lösung, findet Marlis Hellinger. Die emeritierte Frankfurter Linguistik-Professorin forscht über Geschlechterverhältnisse. Im Campus-Interview äußert sich Hellinger zur weiblichen Grundordnung und erklärt, wie unterschiedliche Personenbezeichnungen wirken.
Frage: Frau Professorin Hellinger, der erweiterte Senat der Uni Leipzig hat sich dafür ausgesprochen, in der neuen Grundordnung der Universität ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. Kennen Sie vergleichbare Fälle?
Marlis Hellinger: Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Gebrauch femininer Personenbezeichnungen ernsthaft in einem Dokument öffentlicher Sprache wie einer Grundordnung Verwendung gefunden hätte. Insofern ist das schon eine revolutionäre Angelegenheit. Allerdings weiß ich nicht, was hinter dem Beschluss stehen könnte. Vielleicht möchte man die Leitlinien, die es dazu zahlreich gibt, besonders gut umsetzen und besonders fortschrittlich sein. Aber das ist eine heikle, hochproblematische Angelegenheit.
Inwiefern?
Es ist nicht klar, was die Motivation für diese Entscheidung ist. Das Ziel aller Empfehlungen und Richtlinien für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch ist es ja, beiden Geschlechtern gleiche Chancen des Gemeintseins einzuräumen. Konsequente Feminisierung ist deshalb ebenso wenig geeignet, dieses Ziel zu erreichen, wie der Gebrauch des so genannten generischen Maskulinums, also der Gebrauch männlicher Bezeichnungen auch für Frauen. Es bleibt also die Frage, was die Autorinnen und Autoren der Leipziger Grundordnung bewirken wollen. Es ist zu befürchten, dass der Widerstand gegen geschlechtsinklusive Formulierungen nur noch zunehmen wird. Übrigens zeigen die Analysen zahlreicher Sprachen unterschiedlichster Struktur, dass die sprachliche Unsichtbarkeit von Frauen ein universelles Phänomen sein dürfte.
Welche Schreibweise halten Sie für geeignet?
Es gibt ja ganz verschiedene Formulierungen, die Frauen mit einschließen können: Neben femininen Personenbezeichnungen zum Beispiel auch neutrale Pluralformen, die von Partizipien abgeleitet sind wie Studierende oder Abgeordnete, dann das sogenannte Binnen-I, etwa bei StudentInnen, oder die Beidnennung, also der Gebrauch weiblicher und männlicher Formen, zum Beispiel Wählerinnen und Wähler. Ich würde immer dafür plädieren, verschiedene Varianten abzuwechseln, also kreative Lösungen zu suchen, auch wenn man beim Verfassen eines Textes vielleicht etwas nachdenken muss.
Welche Forschungsergebnisse gibt es zur Wirkung verschiedener sprachlicher Varianten?
Psycholinguistische Studien haben sich mit der Wirkung der sprachlichen Alternativen befasst. Dabei hat sich gezeigt, dass
männliche Bezeichnungen denkbar ungeeignet sind, auch Frauen "mitzumeinen": Maskuline Bezeichnungen erzeugen männliche mentale Bilder. Das gilt in gleichem Maße für die Verwendung von gutgemeinten Fußnoten, in denen erklärt wird, dass im Text zwar weiterhin maskuline Personenbezeichnungen verwendet werden, diese aber Frauen "mitmeinen" sollen. Die besten Chancen, dass beim Lesen oder Hören gleichermaßen weibliche wie männliche Vorstellungen erzeugt werden, bietet das sogenannte Splitting. Das heißt die explizite Nennung beider Geschlechter. Dagegen erzeugt das "große I" ein deutliches weibliches Bias, also eine Verzerrung; gleichwohl kann diese Variante aber durchaus als Signal für einen geschlechtsinklusiven Sprachgebrauch gelten, der Männer und Frauen einschließt.
Die Grundordnung der Universität ist ja kein alltäglicher Gebrauchstext. Wirken sich solche Veränderungen in öffentlichen Texten auf die Alltagssprache aus – oder bleiben sie ein bloßes Symbol?
Das ist in der Tat schwierig. Solche Texte werden irgendwo abgelegt, auch Studierende nehmen ja nicht ständig die Grundordnung ihrer Hochschule zur Hand. Die Wirkung auf die alltägliche Sprachpraxis ist begrenzt. Über Empfehlungen kann man nur in den öffentlichen Sprachgebrauch eingreifen, etwa in Verordnungen, Gesetzestexten, Formularen oder auch Stellenanzeigen. Da hat es schon Auswirkungen, wenn sich zum Beispiel mehr Frauen auf eine Stelle bewerben, die als „Mechanikerin/Mechaniker“ ausgeschrieben ist, als wenn nur ein „Mechaniker“ gesucht wird. Auf internationaler Ebene gibt es entsprechende Empfehlungen bei der UNESCO und der EU.
Wagen Sie für uns einen Ausblick in die Zukunft, was die sprachliche Beachtung von Frauen betrifft?
Wenn etwa auf Parteitagen selbstverständlich von „Genossinnen und Genossen“ gesprochen wird, dann ist damit noch wenig gewonnen. Wir sollten immer wieder auf die vielfältigen Funktionen von Sprache hinweisen, die ja nicht nur der Informationsvermittlung dient. Sprache kann auch ein Mittel von Diskriminierung und Ausgrenzung sein; sie kann aber auch wesentlich dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Frauen und damit ihren Anteil an gesellschaftlicher Partizipation zu symbolisieren.
Ich erinnere mich noch an die Zeit um 1980, als wir die ersten Richtlinien für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch im Deutschen gemacht haben. In den Richtlinien tauchen auch feminine Personenbezeichnungen wie Bundeskanzlerin auf. Ein Wort, das damals noch keine Repräsentantin in der Realität hatte, das aber die Vorstellung kommuniziert, dass auch eine Frau diese Funktion ausüben könnte!
Interview: Jonas Wissner
Der Autor Jonas Wissner ist Mitglied der Lehrredaktion Campus, einem Gemeinschaftsprojekt des Studiengangs Journalistik der Universität Leipzig und der Leipziger Volkszeitung.
© LVZ-Online, 30.12.2011, 14:39 Uhr