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Bei Schäden an den Stücken innerhalb der Kustodie haftet der Freistaat Sachsen.
Codex Sinaiticus, Papyrus Ebers oder die Rektorkette – die Universität Leipzig beherbergt eine große Sammlung von einmaligen Kunstschätzen. Entsprechend hoch ist der Aufwand, den sie zu deren Schutz betreibt – mit Diebstahlschutz, Verleihauflagen oder Kunstversicherungen. Selbst bei Totalschaden hat die Uni noch ein Ass im Ärmel.
September 2004: In der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar verbrennen 30.000 Bücher. März 2009: Das Kölner Stadtarchiv stürzt ein, 90 Prozent der Bestände werden verschüttet, ein Milliardenschaden entsteht. Selten geraten Kulturgüter derart in Gefahr. Doch auch die größtmögliche Katastrophe sollte ein Eigentümer in Betracht ziehen. Das gilt auch für die Universität Leipzig, die einmalige und unersetzliche Stücke in ihren Beständen hat. Dazu gehören Teile des Codex Sinaiticus – ein Bibelmanuskript auf Pergament –, das Papyrus Ebers – eine Schriftrolle aus dem Alten Ägypten – und die goldene Rektorkette.
Freistaat Sachsen in der Pflicht
Von Berufs wegen muss sich Cornelia Junge, Sammlungskonservatorin der Kustodie der Uni Leipzig, mit dem Verleih von Kunstschätzen und der Haftung im Schadensfall beschäftigen. „So lange wir in unseren eigenen Räumen mit Kunstwerken umgehen – unseren eigenen oder fremden – greift normalerweise die Staatshaftung“, sagt sie. Das bedeutet konkret: Im Schadensfall muss der Freistaat Sachsen finanziell geradestehen, die Summe muss aus dem laufenden Haushalt bestritten werden. Weil das für einige Leihgeber zu risikoreich ist, akzeptieren sie die Staatshaftung nicht. In diesem Fall muss die Uni eine Kunstversicherung für ein geliehenes Werk abschließen. Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Verleiht die Kustodie selbst Stücke an andere Aussteller, verlangt sie von diesen eine Kunstversicherung.
Wertbezifferung als Knackpunkt
Grundlage der Versicherung ist es, den Wert eines Gegenstandes zu kennen. Eine Bezifferung ist allerdings bei einmaligen Stücken denkbar schwierig: „Die Rektorkette besteht angeblich aus 2,5 Kilogramm reinem Gold“, nennt Konservatorin Junge ein Beispiel. „Dazu kommen Edelsteine. Man kann das Gold nach dem Goldwert berechnet, aber die Steine lassen sich nicht herauslösen, da das Objekt sonst zerstört wird.“
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Fachmann für Kunstversicherung und Schadensabwicklung: Bernd von Bieler.
In der Bezifferung des Wertes sieht auch Versicherungsmakler Bernd von Bieler ein großes Problem: „Die Wertermittlung läuft unter der Prämisse: Was kostet es, ein Stück gleicher Qualität und Güte auf dem Kunstmarkt wiederzubeschaffen“, sagt der Leipziger, der verschiedenen Museen und der Universität Kunstversicherungen vermittelt. „Für den Wiederbeschaffungswert gelten meist aktuelle Auktionspreise als Maßstab.“ Und wenn Stücke so wertvoll oder einzigartig sind, dass sie nicht auf dem Kunstmarkt auftauchen? „Bei nicht gehandelten Objekten ist die Ermittlung des Wertes Aufgabe von Sachverständigen.“ Schwierig werde die Versicherung aber bei zweistelligen Millionenwerten, wenn die Versicherungskosten das Budget übersteigen: „Dann ist zu überlegen, die Objekte für den Totalschadenfall mit einem angenommenen und begrenzten Wert X und bei einem Teilschaden mit den angenommenen Kosten für eine Restaurierung zu versichern.“
Auch Privatpersonen sind haftbar
Die Ausstellungsversicherungen selbst bezeichnet von Bieler als „Von-Nagel-Zu-Nagel-Versicherung“: Von der Abholung vom Leihgeber über Transport und Aufbau, Ausstellung bis hin zum Rücktransport und Übergabe an den Leihgeber sind die Stücke durchgehend mit einer so genannten Allgefahrendeckung versichert. „Das heißt, es ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist, so wie innere Unruhen, Kriegsereignisse oder natürlicher Verschleiß“, erklärt von Bieler. Zum Risiko durch äußere Gefahren kommen noch Beschädigungen durch Dritte hinzu – wenn sie denn erwischt werden: „Privatpersonen haften für jeden Schaden, den sie leicht oder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Bei Vorsatz tritt die Privathaftpflicht natürlich nicht ein.“
Dabei werden die Schäden aber nicht nur von unvorsichtigen Spediteuren oder Museumsbesuchern verursacht. „Wir betreuen auch etwa 450 Restauratoren, die verschiedenartigste Objekte in die Werkstatt bekommen“, so von Bieler. „Die versichern wir gegen Schäden von außen wie Brand, Leitungswasser – oder die herunterfallende Deckenlampe. Und auch gegen Schäden, die die Restauratoren bei ihrer Arbeit versehentlich verursachen.“
Restauratoren entscheiden über Verleih
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Restaurator Karl Heinrich von Stülpnagel: Jede Bewegung von Objekten ist eine Gefährdung.
Die Meinung jener Restauratoren ist auch maßgeblich bei der Entscheidung, ob ein Stück überhaupt von der Universität verliehen wird: „Die Bewegung eines Objektes stellt grundsätzlich eine Gefährdung dar“, sagt Karl-Heinrich von Stülpnagel, Restaurator des Ägyptischen Museums der Universität. Deshalb schauen sich er und seine Kollegen die potenziellen Leihnehmer zunächst genau an: Sicherheitsanlagen, Ausstellungsbedingungen, Brandschutz, Aufsicht, Fachpersonal, betreuende Konservatoren, Transport, Versicherung. Erst wenn ein Stück von den Restauratoren freigegeben wurde, geht es in den Verleih – mit allerhöchsten Auflagen, wie von Stülpnagel betont: „Spezielle Kunsttransportfirmen, erstklassige Verpackung, ein wasserdichter Leihvertrag mit Sicherheitsauflagen, sehr sorgfältige Übergabeprotokolle. Und hoch versichert, sonst geht bei uns überhaupt nichts raus.“
Um Diebstähle macht er sich dabei am wenigsten Sorgen: „Wer in öffentlichen Sammlungen ein Stück klaut, um es zu besitzen, ist selbst schuld. Denn er kann es weder verkaufen, noch Dritten zeigen. Und damit ist es wertlos.“ Was von Stülpnagel eher fürchtet, nennt er den „maximalen konservatorischen Super-Gau“: Die starke Beschädigung eines Stückes. In diesem Fall ist eine sorgfältige Restaurierung angesagt.
Der „Schaden“, den das Ägyptische Museum im vergangenen Jahr beklagen musste, war dagegen eine Kleinigkeit: Ein etwa 4500 Jahre alter, museumseigener Sarkophag war an der FH Hildesheim acht Jahre lang grundrestauriert und konserviert worden – mit kompletter Zerlegung, Reinigung der einzelnen Fragmente und anschließender Zusammenfügung. „Beim Rücktransport nach Leipzig ist dann beim Deckel einer der unendlich vielen Brüche wieder aufgegangen. Da hat die Verbindung an einer Stelle nicht gut gegriffen“, beschreibt von Stülpnagel das Malheur. Bei der Ausleihe an ein Museum wäre die Restaurierung jetzt ein Versicherungsfall gewesen. In diesem Fall aber nicht, sagt der Restaurator, „weil der Transport in Eigenregie durchgeführt wurde und es unser eigenes Objekt ist.“ Auch die Restaurierung führt das Ägyptische Museum selbst aus. „Das kleben wir wieder zusammen, und dann ist es gut.“
Beschädigungen selten gravierend
„Dass Schäden auftreten, ist sehr selten“, sagt Jens Blecher. Der Direktor des Universitätsarchivs erinnert sich nur an einen einzigen Fall in seinem Bereich: Bei der Ausstellung zum Uni-Jubiläum 2009 wurde ein mittelalterliches Buch beschädigt, weil
eine Buchstütze in der Ausstellungsvitrine zusammengebrochen war. „Der Buchrücken ist dabei beschädigt worden“, sagt Blecher. Zahlen musste in diesem Fall die Herstellerfirma von Vitrine und Buchstütze. „Der Schaden war nicht so groß – einige hundert Euro – und wurde über die Haftpflicht reguliert.“ Dass derart wenige Schäden auftreten, sei auch der großen Sorgfalt der Aussteller zu verdanken, sagt Blecher: „Luxwerte, also die Helligkeit der Beleuchtung, Klimawerte in und außerhalb der Vitrinen, Sicherheitsvorkehrungen, Versicherung – da wird schon sehr genau drauf geachtet.“
Versicherung durch Sponsoren finanziert
Foto: Matthias Schaette
Restaurierung mit heutigen Mitteln ausgeschlossen: Ein Matrikelbuch der Universität aus dem 16. Jahrhundert. Bei einem Luftangriff im Jahr 1943 schwer beschädigt.
Je wertvoller das Stück, desto höher die Sicherheitsvorkehrungen: Als 2009 ein Teil des Codex Sinaiticus und Papyrus Ebers in New York ausgestellt waren, erfolgte der Transport über den Atlantik in zwei verschiedenen Flugzeugen und in klimatisierten Kisten. „Wir versichern solche wertvollen Einzelstücke natürlich zusätzlich“, so Petra Löffler, Sprecherin der Universitätsbibliothek. „Allerdings müssen wir dabei eine Genehmigung des Finanzministeriums einholen, denn es handelt sich um eine Versicherung, die über die Staatshaftung hinausgeht. Bisher wurden diese Leihgaben von Sponsoren versichert.“ Ein Verleih dieser wertvollen Stücke bleibe dennoch die absolute Ausnahme. „Denn letztlich ist es so, dass beim Verlust jedes einzelnen dieser Stücke die höchste Versicherung nichts nützt, denn sie sind unersetzbar.“
Der Autor Matthias Schätte ist Mitglied der Lehrredaktion Campus, einem Gemeinschaftsprojekt des Studiengangs Journalistik der Universität Leipzig und der Leipziger Volkszeitung.