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Eulenspiegelei im Senat - Uni-Grundordnung wird weiblich

Die neue Weiblichkeit der Universität Leipzig: Die Alma mater könnte die erste Hochschule mit weiblicher Grundordnung werden.   Foto: Andreas Lamm Die neue Weiblichkeit der Universität Leipzig: Die Alma mater könnte die erste Hochschule mit weiblicher Grundordnung werden.
Dekanin, Professorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin – die Grundordnung der Universität Leipzig soll künftig ausschließlich feminine Personenbezeichnungen verwenden. Wenn das sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zustimmt, wäre das ein Novum in der deutschen Hochschullandschaft. Doch Experten bezweifeln, dass dies zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen wird.

Ob Professorinnen und Professoren, Professor_innen, ProfessorInnen, Professor/-innen oder Professor* – es gibt viele Möglichkeiten, in einem Text auszudrücken, dass Männer und Frauen gemeint sind. Geschlechtergerechte Sprache ist ein beliebtes Thema für hitzige Diskussionen. Manche finden es überflüssig darauf zu achten und nutzen ausschließlich die männliche Form, andere halten die Sprache für einen Spiegel der Gesellschaft: Für Berufe, die vornehmlich von Frauen ausgeübt werden, wird häufig die weibliche Form verwendet, wie Putzfrau oder Sekretärin; bei männlich dominierten Professionen ist es oft umgekehrt. Wird die Sprache weiblicher, so meinen feministische Linguisten, brechen vorurteilsbeladene Bilder in den Köpfen auf: Die Gesellschaft werde ein Stück geschlechtergerechter. Soweit die Theorie.

Die Gender-Diskussion entbrannte auch im erweiterten Senat der Leipziger Uni, als es darum ging, eine neue Grundordnung
zum Thema Sprachforscherin: Rein feminine Grundordnung ist „hochproblematisch“
auf den Weg zu bringen. 77 stimmberechtigte Mitglieder hat das Gremium, nur 20 von ihnen sind Frauen. Bisher ist in der Ordnung, einer Art Verfassung der Alma mater, die Schrägstrich-Variante zu lesen, also zum Beispiel Professor/-innen. „Das stört den Lesefluss“, argumentierten im Senat unter anderem die Juristen. Als Lösung kam die Sternchen-Variante ins Gespräch: Ausschließlich männliche Formen mit einem Fußnotenverweis darauf, dass selbstredend beide Geschlechter gemeint seien.

„Das wurde von den meisten Senatsmitgliedern glücklicherweise als nicht zeitgemäß empfunden“, kommentiert Simon Feldkamp, studentisches Mitglied im akademischen Senat. Zu diesem Zeitpunkt der Diskussion rutschte Professor Joseph Alfons Käs schon ungeduldig auf seinem Stuhl hin und her. Des Themas überdrüssig, brachte er kurzerhand den Vorschlag ein, nur die weibliche Form zu nutzen. Aus seinem „Eulenspiegel-Streich“, wie Käs es rückblickend selbst bezeichnet, wurde plötzlich ein Mehrheitsbeschluss.

Nur ein Streich?

Persönlich zieht der Physiker es übrigens vor, konsequent beide Geschlechter anzugeben. Da sich dafür aber keine Mehrheit abzeichnete, entschloss er sich dazu, seinen neuen Vorschlag in den Ring zu werfen und den Senatsmitgliedern so den Spiegel vorzuhalten. „Nur die Frauen zu nennen, ist ja letztlich auch nicht gerecht“, sagt er. Die übrigen Senatsmitglieder haben seinen Vorstoß unterschiedlich aufgefasst.

„Das kam von jemandem, der die Diskussion ad absurdum führen wollte“, meint Jura-Professor Bernd-Rüdiger Kern, der die nun gewählte Variante nach eigenen Worten „albern“ findet. Für die Linguistin Martina Emsel klang der Vorstoß keinesfalls nach einer Eulenspiegelei: „Der Vorschlag war durchaus ernst gemeint“, hält sie dagegen. Käs habe die Diskussion über weibliche oder männliche Formulierungen nicht in eine unseriöse Richtung treiben wollen, so Emsels Eindruck.

Den Gleichstellungsbeauftragten Georg Teichert überrascht indes das „progressive Abstimmungsergebnis“. In manchen Sitzungen habe er gar den Eindruck gewonnen, viele Senatsmitglieder hätten Angst vor dem Begriff Gleichstellung – und nun das. „Jahrhundertelang ordneten sich Frauen den Männern unter, das zeigt auch unsere männlich dominierte Sprache – der Senat hat das nun umgedreht.“

Dresden muss noch zustimmen

Damit die Grundordnung in Kraft treten kann, fehlt noch das ministeriale Okay aus Dresden: Das SMWK muss die Ordnung rechtlich prüfen. Dabei geht es nicht alleine um die ausschließlich weibliche Personenbezeichnung, sondern vor allem um inhaltliche Bestimmungen wie die Aufgaben der Uni-Gremien und Verfahrensgrundsätze. Jedenfalls ist zu erwarten, dass die SMWK-Juristen bei dem Leipziger Entwurf sicherlich stutzen werden. Denn die Formulierung ist einzigartig. Wird gar ein Präzedenzfall geschaffen?

Eine vorläufige Einschätzung kann das SMWK bislang nicht geben. Denn auch wenn seit der Abstimmung gut sieben Wochen vergangen sind, wartet das Ministerium bislang vergeblich auf die Uni-Grundordnung. Dabei hätte diese nach dem sächsischen Hochschulgesetz unverzüglich nach Beschluss durch den Senat eingereicht werden müssen. Woran es scheitert, wollte Uni-Sprecherin Manuela Rutsatz trotz mehrfacher Nachfrage nicht sagen.

Vielleicht ist sich das Rektorat plötzlich doch nicht mehr so sicher, ob die Feminisierung der Universitätsverfassung der richtige Weg ist. Denn nach Ansicht von Georg Teichert könnte das SMWK die Grundordnung der Uni stoppen: „Es existiert eine Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen, in der steht, dass eine geschlechtsneutrale Sprache zu wählen ist.“ Die Möglichkeit, nur weibliche Bezeichnungen zu verwenden, wird in der Vorschrift nicht genannt.

Der Leipziger Verwaltungsrechtler Professor Christoph Degenhart sieht es pragmatisch und gibt zu bedenken, dass die Vorschrift als interne Dienstanweisung ohnehin nur bedingt bindende Wirkung habe. Die Befürchtungen mancher Senatoren, dass weitere Dokumente wie Studien- und Prüfungsordnungen dann ebenfalls neu formuliert und durch den Senat abgenickt werden müssten, kann Degenhart allerdings entkräften.

Die Autoren Britta Velzke
und Jonas Wissner sind Mitglied der Lehrredaktion Campus, einem Gemeinschaftsprojekt des Studiengangs Journalistik der Universität Leipzig und der Leipziger Volkszeitung.
 
 
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