Citynews
LVV: Jung hält Fäden in der Hand
Andreas Tappert
Leipzig hat die Kontrolle seines städtischen Firmenreichs offenbar nicht optimal organisiert. In der zentralen Finanzholding - der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV), in der alle Geldströme zusammenlaufen - sind die beiden zentralen Machtpositionen von ein und derselben Person besetzt: Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) vertritt die Stadt in der Gesellschafterversammlung und hat den Vorsitz des LVV-Aufsichtsrates inne. Die sächsische Gemeindeordnung hat im Jahr 2003 die Besetzung dieser beiden wichtigen Positionen mit unterschiedlichen Personen möglich gemacht, um die Kontrolle zu verbessern: Beide Mandatsträger sollten sich gegenseitig auf die Finger schauen können. Leipzig hat die Machtkonzentration beibehalten - sanktioniert durch mehrere Ratsbeschlüsse.
"Diese Entscheidung ist nicht zu beanstanden", stellte gestern Stefan Barton, Sprecher der Landesdirektion, klar. Der Gesetzgeber habe zwar mit der Novellierung bewusst die Stellung der Stadt- und Gemeinderäte gestärkt - aber wenn ein Kommune dies nicht nutzt, sei dies ihre Sache. Barton betonte, dass es zuvor in einigen Kommunen ein Art Automatismus gegeben habe, solche wichtigen Posten ausschließlich mit Oberbürgermeistern zu besetzen. Doch dadurch könne es zu Interessenkollisionen kommen. "Die Gesellschafterversammlung hat die Interessen des Eigentümers - also der Kommune - zu vertreten, der Aufsichtsrat vertritt dagegen die Interessen der Firma", skizzierte Barton die Konstellation. "Da kann es durchaus Unterschiede geben."
Auf diese Situation hat auch Leipzigs ehemalige Finanzchefin Bettina Kudla (CDU) hingewiesen, als sie jüngst in einem Schreiben Oberbürgermeister Jung eine Mitschuld an dem Finanzdesaster der Wasserwerke vorwarf, das Leipzig bis zu 290 Millionen Euro kosten könnte (die LVZ berichtete). In ihrem Brief betonte die heutige Bundestagsabgeordnete, dass die personelle Trennung zwar nicht vorgeschrieben, "aber vom Gesetzgeber gewünscht" sei. Der Vorteil einer Trennung sei, "dass wesentliche Entscheidungen nur nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Bürgermeistern gefällt werden können" und sich diese dann unter Umständen einigen müssten. Kudla soll in ihrer Amtszeit auch versucht haben, selber Aufsichtsratsvorsitzende der LVV zu werden und so mehr Einblick in die Finanzströme zu erhalten. Doch dies glückte nicht und als Chefin des Finanzdezernates erhielt sie nur den Status eines normalen LVV-Aufsichtsratsmitgliedes.
Im Rathaus hieß es gestern, die Gemeindeordnung sehe an keiner Stelle die Unvereinbarkeit von Aufsichtsratsmandat und Wahrnehmung der Gesellschafterbefugnisse vor. "Im Gegenteil impliziert die Gemeindeordnung, dass eine Vertretung des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen sogar sinnvoll und zweckdienlich ist."
© LVZ-Online, 29.01.2010, 09:41 Uhr