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Schicksalsstunde: In London beginnt der Prozess um die KWL-Finanzdeals
Jens Rometsch
Leipzig. Am Dienstag hat einer der wichtigsten Gerichtsprozesse in der jüngeren
Geschichte der Stadt Leipzig begonnen. In London wird erstmals zu den geheimen
Finanzdeals der früheren Wasserwerke-Geschäftsführer verhandelt, dabei
geht es um 285,5 Millionen Euro.
Bis zum Mittwoch will sich der Londoner High Court of
Justice (vergleichbar einem deutschen Landgericht) zunächst mit einer
Zuständigkeitsrüge der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) befassen.
Richterin Elisabeth Gloster könnte theoretisch schon am Mittwochnachmittag
darüber befinden, ob der Hauptprozess über die Wirksamkeit der Verträge
in London oder in Leipzig geführt werden muss. Wahrscheinlicher ist
aber, dass sie heute die Anwälte der KWL (von der Münchner Sozietät
Noerr) und am Mittwoch die Anwälte der UBS-Bank (von Mayer Brown) anhört
- und dann in einigen Wochen entscheidet.
Der Gerichtsstand London war in den Verträgen vereinbart, die die UBS
vor vier Jahren mit den inzwischen gefeuerten KWL-Geschäftsführern Klaus
Heininger und Andreas Schirmer abschloss. Die heutige KWL-Führung sieht
dennoch die Zuständigkeit in Leipzig. Für alle Rechtsfragen, die die
"Wirksamkeit von Organ-Entscheidungen" einer Firma betreffen, sei allein
das örtliche Gericht zuständig, argumentieren die KWL-Anwälte. Außerdem
sei die Klage der UBS-Bank in London wegen Zustellungsmängeln erst
später wirksam geworden als die Klage der KWL am Leipziger Landgericht.
Im hiesigen Justizzentrum an der Harkortstraße gibt es noch keinen
Termin für eine Verhandlung. "Auf Wunsch der UBS-Bank wurde die Frist
zum Einreichen der Klageerwiderung bis zum 10. August verlängert", sagte
Hans Jagenlauf, Sprecher des Landgerichtes.
Unabhängige Fachleute schätzen die Chancen der Wasserwerke in Sachen
Gerichtsstand als nicht allzu hoch ein. So hat die Berliner
Verkehrsgesellschaft (BVG) kürzlich einen Berufungsprozess gegen die
Großbank JP Morgan um CDO-Geschäfte im Umfang von 157 Millionen Euro
verloren. Der Hauptprozess wird nun also in London statt Berlin geführt.
Das müsse aber kein Vorteil für die Bank sein, betonen die Fachleute.
Unklar ist noch, ob die Aussagen des inhaftierten Hauptbeschuldigten
Heininger (die LVZ berichtete exklusiv) den Wasserwerken im Prozess
helfen können. Bei seinen Vernehmungen am 3. und 7. Juni gab er auch an,
die Idee zu den spekulativen CDO/CDS-Geschäften stamme von ihm selbst.
Bei einem Seminar 2005 habe er von solchen Finanzinstrumenten gehört, im
Internet dann dazu nur wenig gefunden und deshalb die Arrangeure Jürgen
Blatz und Berthold Senf "auf das Thema angesetzt". Er könne nicht
sagen, ob die Banken wussten, dass er von Blatz und Senf für die
CDO-Deals eine Millionen-Bestechung erhielt.
Jedoch beteuerte Heininger,
die Banken hätten ihn über Risiken nur teilweise aufgeklärt. Zum
Beispiel habe UBS per E-Mail sinngemäß mitgeteilt, es müsse "die
Finanzwelt zusammenbrechen", bevor für die KWL eine Nachschusspflicht
bei dem CDO-Portfolio entstehe. "Weder von UBS noch von dem Arrangeur
wurde der im Nachgang klar gewordene große Unterschied dargestellt, was
die Senior- und die Mezzanine-Tranche anbelangt."
UBS habe nur verlangt, den KWL-Aufsichtsrat nachträglich zu informieren,
erläuterte Heininger. "Wenn es der UBS wirklich wichtig gewesen wäre,
dann hätten die auch auf einen Beschluss des Aufsichtsrates bestehen
können." Dieses Vorgehen der Banker zeige, dass "man auf der einen Seite
das Geschäft gern machen wollte, auf der anderen Seite sich aus der
Verantwortung rausnehmen wollte. Aber das hatte ich erst im Nachhinein
so interpretiert."
© LVZ-Online, 13.07.2010, 22:35 Uhr