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Sicherheitswacht: Aufwandsentschädigung wird jetzt auf Hartz IV angerechnet
Frank Döring
Ärger bei der Sächsischen Sicherheitswacht (SSW): Weil die ohnehin geringe Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Streifendienste nun auch noch auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, ist für Hartz-IV-Empfänger der Anreiz weg, die volle Stundenzahl auf Patrouille zu gehen. Die Folge: Noch weniger Ordnungshüter für die Kriminalitätshochburg Leipzig.
Derzeit sind 60 Sicherheitswächter in Leipzigs Polizeirevieren im Einsatz, vorrangig in Wohngebieten, Parks, Fußgängerzonen. Sie dürfen Straftäter festhalten, Zeugen befragen, Personalien überprüfen, Platzverweise aussprechen, Gegenstände sicherstellen. "Durch ihre Präsenz", so das offizielle Tätigkeitsbild, "leisten sie einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung." Erst jüngst hatte Polizeipräsident Horst Wawrzynski eingeräumt, dass das Sicherheitsgefühl vor allem durch häufige Straßenkriminalität "in hohem Maße beeinträchtigt" sei. Die SSW-Angehörigen können da in die Bresche springen, wo die Polizei durch chronischen Personalmangel Abstriche machen muss. "Sie sind für uns zusätzliche Augen und Ohren", so Wawrzynski.
Maximal 40 Stunden pro Monat dürfen die Ehrenamtlichen auf Streife gehen, pro Stunde bekommen sie 5,11 Euro. Nicht alle von ihnen sind arbeitslos. Doch Hartz-IV-Empfänger wie Günter T. und Thomas H. (Namen auf Wunsch geändert) haben eben besonders viel Zeit für Kontrollgänge. "Meine Kollegen und ich wollen in erster Linie etwas bewirken, deshalb sind wir fast jeden Tag auf Streife", erklärt Günter T. Die Aufwandsentschädigung - so erfreulich jeder Extra-Euro für Hartz-IV-Empfänger ist - verstehen die SSW-Männer auch als Anerkennung für ihren nicht immer leichten Job. "Wir werden bei unserem Dienst ja auch beschimpft, kommen in unangenehme Situationen", so Thomas H.
Insofern war es nicht gerade motivationsfördernd, was die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit vor einigen Monaten in einem Aktenvermerk "Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht" feststellte. Fazit dieser Rechtsauffassung, der sich auch das Sozialministerium anschloss: Die SSW-Leute müssen ihren tatsächlichen Aufwand, etwa für Kleidung und Fahrten, nachweisen, der restliche Betrag wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. "Bei Nebeneinkommen sind nur die ersten 100 Euro anrechnungsfrei", erläutert Leipzigs Arbeitsagentur-Sprecher Hermann Leistner.
Für Arbeitslose wie Günter T. heißt dies: Ist das Limit erreicht, gibt es pro SSW-Stunde nur noch einen Euro. "Kein Wunder, dass viele von uns nicht mehr bereit sind, zu diesen Konditionen auf Streife zu gehen", so Günter T. "Einige Kollegen haben deshalb ihre Stundenzahl schon um die Hälfte oder mehr reduziert, wir sind jetzt deutlich weniger auf der Straße präsent." Ein Umstand, der auch Polizeipräsident Wawrzynski besorgt. "Diese Entwicklung", merkt er an, "ist aus meiner Sicht sehr nachteilig."
© LVZ-Online, 16.03.2010, 23:40 Uhr