Citynews
Unterlagen beweisen Zockerei bei Wasserwerken
Jens Rometsch
Foto: Wolfgang Zeyen
Der Leipziger Volkszeitung liegen Dokumente vor, die beweisen, dass
Klaus Heininger über das hohe Risiko seiner Londoner Geheimgeschäfte
Bescheid wusste. Auch wird erstmals offenbar, dass die Millionendeals
nicht nur der Absicherung von Cross-Border-Leasing-Geschäften der
Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) galten.
Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) bekräftigte am Wochenende im
Leipziger Amtsblatt, dass sich das Risiko der "illegalen"
Finanzgeschäfte auf 290 Millionen Euro summiere. Zumindest der
bisherige Finanzgeschäftsführer Heininger, der die Verträge im Namen
der KWL aushandelte und gemeinsam mit Technikgeschäftsführer Andreas
Schirmer unterschrieb, dürfte der gigantische Betrag kaum überrascht
haben. Denn zum Beispiel am 6. September 2006 erhielt er Post von der
Londoner Niederlassung der Landesbank Baden-Württemberg: ein Schreiben,
das Heininger unterzeichnet zurückschicken musste, um eins der
insgesamt vier CDO/CDS-Geschäfte mit der Londoner UBS-Bank in Gang zu
setzen. In diesem Fall ging es um 76 Millionen Euro. Bei allen vier
CDO/CDS-Geschäften mit der UBS waren nach heutiger Kenntnis
Landesbanken dazwischen geschaltet.
In dem Brief, der lediglich ein Blatt umfasste, wurde Heininger nun
explizit darauf hingewiesen, dass es sich um ein Finanzprodukt mit
"synthetischer Struktur" handelt (deren Abschluss war für die KWL schon
damals verboten). Weiter hieß es, der maximal mögliche Verlust betrage
76 Millionen Euro (also 100 Prozent). Zudem wurde konkret benannt, dass
die KWL bereits bei Depotverlusten ab 3,4 Prozent des Gesamtwerts zur
Kasse gebeten werden. Dennoch unterschrieb Heininger den Brief und
setzte das Geschäft in Gang.
Heininger hatte damit bereits Erfahrung. Wie jetzt bekannt wurde,
schlossen er und Schirmer schon etwa vier Monate zuvor ein großes
CDO/CDS-Geschäft in London ab, bei dem der Versicherungsteil (CDS)
nicht dafür verwandt wurde, Risiken aus früheren Cross-Border-
Leasing-Geschäften mit Investoren aus den USA zu verringern. Vielmehr
galt der Versicherungsteil hier einer "innovativen englischen
Leasingstruktur", bei der die Wasserwerke versuchten, Anlagen nach
Großbritannien zu vermieten. Der Versicherungspreis betrug 1,6
Millionen Euro. Um diese Summe aufzubringen, wurden bei der UBS-Bank
(mit Hilfe der Bayerischen Landesbank) besonders riskante CDO-Geschäfte
im Umfang von 140 Millionen US-Dollar getätigt. Der Gewinn daraus
betrug 22,7 Millionen Euro. Über den Verbleib dieser Summe, die
vielfach höher als der Versicherungsbeitrag liegt, ist noch nichts
bekannt. Wie berichtet, verliefen alle CDO-Geschäfte über Geheimkonten
außerhalb der Buchführung der KWL.
In den letzten Tagen tauchten in Leipzig Gerüchte auf, Heininger oder
Schirmer hätten schon 2006 den Gesellschafter Leipziger Verkehrs- und
Versorgungsgesellschaft (LVV) oder die Stadt über die CDO-Geschäfte
informiert. Belege dafür gibt es bislang nicht. Im Gegenteil hat nach
LVZ-Informationen der damalige LVV-Geschäftsführer Hans-Joachim Klein
erst unlängst gegenüber der Stadt erklärt, nichts von den riskanten
Deals gewusst zu haben. Keine Entlastung bringt vorerst auch Heiningers
Hinweis, ein Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus
Deringer aus dem Jahr 2006 habe festgestellt, er und Schirmer hätten
die CDO-CDS-Verträge auch ohne Genehmigung von Aufsichtsrat oder
Gesellschafter abschließen dürfen. Auf LVZ-Nachfrage wollte sich
Freshfields dazu nicht äußern. Nach Informationen dieser Zeitung galt
die damalige Aussage aber nur unter etlichen Bedingungen (wie einem
Sinken des gesamten Finanzrisikos), die bei den CDO-Abmachungen nicht
erfüllt wurden.
Zudem soll es noch ein zweites Freshfields-Gutachten von 2009 geben,
das nun sogar zwingend einen Stadtratsbeschluss für jedwede
CDO-Geschäfte verlangt. Obendrein existiert ab 2008 ein umfangreicher
Schriftverkehr, in dem die damalige Stadtkämmerin Bettina Kudla (CDU)
sowie die heutige LVV-Führung immer wieder Aufklärung von Heininger und
Schirmer verlangen, ob es bei den Wasserwerken CDO-Geschäfte gab. Die
Antworten sind glatte Lügen, ausweichend oder hinhaltend. Unklar bleibt
deshalb zum Beispiel, weshalb die drei anderen CDS-Versicherungen, die
tatsächlich Cross-Border-Leasing-Depots galten, nur bis maximal 2017
laufen. Um einen echten Schutz zu bieten, hätten sie der
Vertragslaufzeit des US-Leasings bis 2025 sowie 2033 entsprechen müssen.
© LVZ-Online, 24.01.2010, 22:53 Uhr