24.05.2012 03:45 Uhr
 

Polizeireviere: Rufnummern und Adressen

 
Foto: André Kempner Gefahr im Verzug: So erreichen Sie die Beamten vor Ort in den Leipziger Polizeirevieren.

Reviere im Überblick
 

Feuerwehren: Rufnummern und Adressen

 
Foto: André Kempner Bei Bränden und Notfällen erreichen Sie hier die Feuerwehren vor Ort.

Feuerwehren im Überblick
 

Ordnungsamt: Rufnummer und Adresse

 
Foto: André Kempner Schmutz vor der Haustür, Graffito an Wand. Informieren Sie das Leipziger Ordnungsamt.

Hier erreichen Sie das Ordnungsamt
 

Polizei-Hinweise zum Schutz vor Einbrechern

 
Foto: Volkmar Heinz Die Polizei gibt Tipps, wie sich Mieter und Hausbesitzer besser gegen Einbrecher wappnen können.
Hinweise zum Schutz gegen Einbrecher
 

Leipziger Polizeiverordnung

 
Foto: Screenshot Welche Ruhezeiten gelten, wo darf gezeltet werden und an welchen Stellen sind Lagerfeuer erlaubt? Antworten auf diese und viele andere Fragen zur Ordnung und Sicherheit gibt die Leipziger Polizeiverordnung.

Leipziger Polizeiverordnung, pdf, 37 KB
 

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Mitteldeutschland

Prozess um Zugunglück bei Bad Lausick soll im April beginnen

Bei einem schweren Zugunglück sind zahlreiche Menschen verletzt worden.   Foto: dpa Bei dem schweren Zugunglück von Bad Lausick wurden im September 2011 mehr als 20 Menschen verletzt.
Bad Lausick/Grimma. Der Prozess um das Zugunglück von Bad Lausick beginnt voraussichtlich im April vor dem Amtsgericht Grimma. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Ein konkreter Tag stehe aber noch nicht fest. Angeklagt ist ein 29 Jahre alter Fahrer eines Kleintransporters. Am 20. September 2011 hatte er mit seinem Fahrzeug ein Auto gerammt und auf die Gleise geschoben.

Der Angeklagte und Zeugen retteten den Autofahrer, bevor ein Regionalzug gegen den Wagen fuhr. Insgesamt wurden bei dem Unfall 23 Menschen schwer verletzt. Der Schaden liegt bei 4,4 Millionen Euro. Dem Fahrer des Kleintransporters werden ein fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und fahrlässige Körperverletzung in 20 Fällen vorgeworfen. Ihm drohen bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.


 
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