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Arznei nur mit Bescheinigung ins Handgepäck

Köln (dpa/tmn) - Arzneimittel im Handgepäck können bei Flugreisen zum Problem werden. Haben Urlauber keine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Medikamente in englischer Sprache dabei, laufen sie Gefahr, sie bei einer Kontrolle abgeben zu müssen.

Ältere Reisende und chronisch Kranke, die dauerhaft auf Medikamente angewiesen sind, sollten vor der Reise mit ihrem Hausarzt ihren Bedarf und die Einnahme während des Urlaubs absprechen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Die Arzneien in den Koffer zu packen, ist riskant: Kommt der Koffer abhanden, sind auch die Medikamente weg.

zum Thema Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln

Sicherheitshalber sollten Reisende eine formlose Bescheinigung darüber mitnehmen, dass sie auf die Mittel angewiesen sind. Das gilt auch, wenn es sich nicht um Betäubungsmittel handelt. «So ein Schreiben auf Englisch ist zwar nicht vorgeschrieben, aber man ist damit auf der sicheren Seite», sagt Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin in Düsseldorf. «Ärzte und Apotheker stellen die Bescheinigung auf Anfrage aus.»

Dabei sei unerheblich, ob das Medikament freiverkäuflich oder verschreibungspflichtig sei. Schließlich gebe es Kontrollen aus drei Blickwinkeln: Nicht nur die Bundespolizei bei der Ausreise könne sich querstellen, sondern auch die Behörde im Einreiseland. «Außerdem ist keine Fluggesellschaft dazu verpflichtet, die Passagiere samt Medikamenten an Bord zu lassen.»

Gerade in Golfstaaten wie Dubai seien die Kontrollen streng. Besonders Arzneimittel mit stimulierender Wirkung könnten dort zu Problemen führen. «Wer dort hinfliegt und zum Beispiel Ritalin für seine Kinder dabei hat, der kann im Voraus spezielle Formulare ausfüllen, die die jeweiligen Staaten bereitstellen», rät Jelinek. Aus Erfahrung weiß der Facharzt für Reisemedizin jedoch: «Bei üblichen Medikamenten wie Kopfschmerztabletten gibt es so gut wie nie Probleme.»

Strenger sind die Regeln bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln: Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens brauchen Patienten nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde. Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten.

 
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