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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nach einer verspäteten Landung für den Weiterflug durch den Airport hetzen - das kennen viele. Ob man die Maschine noch kriegt, hängt aber nicht nur vom Fluggast ab. Auch die Koffer müssen den Anschluss schaffen.
Flugpassagiere und ihr Gepäck sollen möglichst in ein und derselben Maschine befördert werden. Eine Fluggesellschaft darf einem Fluggast das Boarding für einen Anschlussflug deshalb verweigern, wenn dessen Gepäck noch nicht für den Weitertransport zur Verfügung steht, weil die erste Maschine Verspätung hatte. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 16 U 220/10), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
In dem Fall hatten die Kläger eine Flugreise ab München über Amsterdam nach Curaçao gebucht. Die Ankunft des Fluges nach Amsterdam verspätete sich um 20 Minuten. Zwar waren die Fluggäste noch während der Boardingzeit am Gate, das Einsteigen in die Maschine wurde ihnen aber aus Sicherheitsgründen mit dem Hinweis verweigert, dass ihr Gepäck aus München noch nicht in das Flugzeug nach Curaçao verladen werden konnte. Daraufhin konnten sie erst am folgenden Tag weiterfliegen.
Ihre anschließende Klage dagegen wies das Landgericht mit der Begründung ab, sie seien zu spät zur Abfertigung erschienen. Auch wenn sie Tickets und Boardingpässe schon in München erhalten hätten, habe die Fluggesellschaft den Weiterflug in Amsterdam ablehnen dürfen, weil das Gepäck noch nicht bereit zum Weitertransport gewesen sei. Das Oberlandesgericht schloss sich dem an.