Mitteldeutschland
Debatte über Umgang mit Neonazi-Blockaden
dpa
Dresden. Nach Blockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar in
Dresden ist eine Debatte über die Rechtmäßigkeit solcher Protestformen
entbrannt. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft Ermittlungen gegen
Teilnehmer der Blockaden, zu denen führende Politiker der Linken
zählten. „Wir machen das mit Augenmaß und warten erstmal das Material
der Polizei ab. Es geht um die Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt“,
sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Dienstag auf Anfrage.
Erst nach Klärung dieser Frage gehe es darum, ob Ermittlungen wegen
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einzuleiten sind. Zeitdruck gebe
es nicht.
Am Gedenktag der Zerstörung Dresdens hatten am Samstag tausende
Menschen einen Marsch Rechtsextremer blockiert. Sie konnten nicht wie
erwünscht durch die Straßen ziehen. Die Polizei sah sich aufgrund der
großen Menschenmenge außerstande, die Blockaden aufzulösen. Der
Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse hatte das als „Niederlage für den
Rechtsstaat“ bezeichnet. Die Neonazi-Gegner hätten sich „über Recht und
Gesetz hinweg gesetzt“. Wenn Gerichte den Rechtsextremen einen
Aufmarsch gestatten, müsse dieser gewährt werden.
Diese Äußerungen sorgten für Kritik. „Jesse sollte es mit Jürgen
Habermas halten und das Recht auf gewaltfreien zivilen Ungehorsam in
schwerwiegenden Fällen anerkennen“, sagte die Vize-Bundesvorsitzende
der Linken, Katja Kipping. Der 13. Februar sei ein „Erfolg für die
Zivilgesellschaft“ gewesen. Mit friedlichen Blockaden hätten viele
Menschen erstmals in Dresden überhaupt marschierende Neonazis
verhindert. Es sei schlimm, dass sich der Polizeipräsident nun dafür
rechtfertigen müsse, Neonazis nicht den Weg freigekämpft zu haben.
Zugleich entzündete sich eine Diskussion um Darstellungen, wonach eine Menschenkette auf der anderen Elbseite den Neonazi-Marsch verhindert habe. „Die Veranstalter der Menschenkette haben guten Grund, den friedlichen Teilnehmern der Blockade zu danken“, erklärte die SPD-Politikerin Sabine Friedel. Die Blockade-Teilnehmer wiederum hätten ihrerseits guten Grund, die Leistung der Menschenkette zu respektieren. „Sie trug den Kampf gegen Rechtsextremismus weit in die Mitte der Gesellschaft hinein.“ Es sei kontraproduktiv, beide Aktionen gegeneinander auszuspielen, betonte auch Kipping.
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) dankte am Dienstag ausdrücklich allen Bürgern, die sich friedlich am Gedenken beteiligten. „Sie haben mit Würde der Opfer gedacht und gleichzeitig Intoleranz und Diskriminierung eine Absage erteilt. „Es war ein Signal aus der Mitte der Gesellschaft, um die Ewiggestrigen in die Schranken zu weisen“, sagte Tillich. Die Polizei habe das Recht auf Versammlungsfreiheit geachtet und in angemessener Weise reagiert. „Die Taktik der Polizei war richtig. Sie hat Probleme gemeistert und Konfrontationen verhindert.“
Avenarius verwies auf Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Aufrufe zur Blockade im Vorfeld hatten die Staatsanwälte unter Hinweis auf Paragraf 111 des Strafgesetzbuches als „Aufforderung zu einer Straftat“ deklariert. Entsprechende Plakate der Neonazi-Gegner wurden beschlagnahmt. In diesem Fall laufen bereits Ermittlungen gegen Unbekannt.
© LVZ-Online, 16.02.2010, 14:41 Uhr