Mitteldeutschland
Geldstrafen für rechtsextreme Funktionäre der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend"
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Zwei Mitglieder der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) sind am Montag vom Amtsgericht Grimma zu Geldstrafen verurteilt worden.
Grimma. Zwei Mitglieder der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) sind am Montag vom Amtsgericht Grimma zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es nach zwei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten im Mai 2008 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Der heute 37 Jahre alte Funktionär der seit 2009 wegen Verfassungsfeindlichkeit verbotenen HDJ soll 875 Euro Strafe zahlen, sein 29 Jahre alter Mitangeklagter 1000 Euro. Am ersten Prozesstag Anfang April war ein dritter Angeklagter aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Grund des Verfahrens war das sogenannte Bundespfingstlager der Organisation im sächsischen Colditz, knapp 50 Kilometer südöstlich von Leipzig. Versteckt im Wald hatte die HDJ dort ihr Camp eingerichtet. Ein Zeuge sagte, es seien 80 bis 100 Kinder und Frauen dort versammelt gewesen. Beschlagnahmte Fotos zeigten einen Fahnenappell, Kinder und Organisatoren in Militärmanier aufgereiht. Unter ihnen auch der 37-Jährige, zeitgleich Hauptorganisator, und sein 29-jähriger Mitstreiter in Vereinsuniform: schwarze Holzfällerhose und graues Hemd.
Genau das Tragen dieser Einheitskleidung ist nach dem Versammlungsgesetz verboten, wenn diese „Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung“ ist. Richterin Christiane Roderburg sah das bei der rechtsextremen HDJ als erwiesen an. Das Gericht folgte mit seinem Urteil größtenteils dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verhängte jedoch eine geringere Geldstrafe. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Prozesse rund um das sächsische HDJ-Ferienlager gehen indes weiter. Schon am Donnerstag stehen weitere Vereinsmitglieder in Grimma vor Gericht.
© LVZ-Online, 23.04.2012, 18:54 Uhr