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      Am 13. Mai 2012 findet das LVZ-Fahrradfest statt. Am 13. Mai 2012 fand wieder das LVZ-Fahrradfest statt. In unserem Special gibt's noch einmal die schönsten Impressionen in Foto und Video.
       
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Mitteldeutschland

Neues Versammlungsgesetz soll Aufmärsche an Leipziger Völkerschlachtdenkmal verhindern

Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal zeigt gegen die geplante NPD-Demonstration am Sonnabend Flagge. Seit dem Vormittag hängt an der Denkmalfassade ein übergroßes Plakat.   Foto: Christian Nitsche Das Versammlungsgesetz soll vor allem Neonazi-Aufmärsche an geschichtsträchtigen Orten Einhalt gebieten. Laut Gesetz können Demonstrationen an bestimmten Orten verboten oder mit Auflagen versehen werden.
Dresden/Leipzig. Sachsen schränkt erneut per Gesetz das Versammlungsrecht ein. Am Mittwoch beschloss der Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition das umstrittene Versammlungsgesetz . Mit ihm will die Regierung Aufmärsche von Rechtsextremen und Gegendemonstrationen an historisch sensiblen Orten wie der Dresdner Frauenkirche oder dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal verhindern. Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. Die SPD wollte beispielsweise erreichen, dass friedliche Blockaden gegen die alljährlichen Neonazi-Aufzüge in Dresden nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Nach den Worten von Innenminister Markus Ulbig (CDU) will Sachsen Aufzüge an „Orten mit besonderem Erinnerungswert“ nicht hinnehmen. Es gehe darum, Feinde der Demokratie in die Schranken zu weisen und betreffende Orte zu schützen. „Hier nicht untätig danebenzustehen, gehört - nach meiner Meinung - zu einer wehrhaften Demokratie dazu“, erklärte der Minister. Die Linken warfen der Regierung vor, „eine staatlich verordnete Erinnerungskultur zum Maßstab und Gegenstand des Versammlungsrechts“ für Sachsen zu machen.

Die Koalition hatte 2010 schon einmal das Versammlungsgesetz im Landtag durchgebracht. Es wurde allerdings vom Sächsischen Verfassungsgericht in Leipzig im Frühjahr 2011 aus formalen Gründen wieder kassiert. Das am Mittwoch beschlossene Gesetz weist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf nur marginale Änderungen auf. Die Opposition erwägt nun erneut einen Gang zum Verfassungsgericht.
 
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