Mitteldeutschland
Gericht stärkt Lernmittelfreiheit in Sachsen - Eltern müssen kein Kopiergeld zahlen
mro/dpa
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Eltern in Sachsen dürfen künftig nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial zur Kasse gebeten werden.
Bautzen. Eltern in Sachsen dürfen künftig nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial zur Kasse gebeten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Dienstag entschieden (Az: 2 A 520/11). Die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen seien für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig, urteilten die Richter.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes aus dem Vorjahr. Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) war dagegen in Berufung gegangen. Sie hatte damals gegen eine Mutter geklagt, die rund 35 Euro Kopierkosten nicht zahlen wollte.
Das Bautzener Urteil gilt für öffentliche Schulen. Auf Städte und Gemeinden kommen damit höhere Ausgaben zu. Allerdings lassen sich diese nur schwer beziffern. Denn auch bisher war die Praxis an den Schulen unterschiedlich. Frühere Schätzungen gingen davon aus, dass pro Kind und Schuljahr etwa zehn Euro Kopiergeld anfallen. Bei knapp 441.000 Schülern wären das etwa 4,4 Millionen Euro. Hätte das Oberverwaltungsgericht alle Lernmittel als erstattungspflichtig anerkannt, wären nach Prognosen bis zu 45 Millionen Euro für die Kommunen fällig gewesen.
Offen lies der Senat, ob die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit künftig durch ein im Gesetz festgeschriebenen Erstattungsanspruch beschränkt werden darf. Mangels Entscheidungsrelevanz bedürfe diese Frage keiner Klärung, hieß es.
Die Linken leiten aus dem Urteil eine alte Forderung ab: „Der Landtag ist jetzt aufgefordert, den andauernden Verfassungsbruch zu beenden und im sächsischen Schulgesetz klarzustellen, dass die Lernmittelfreiheit im Sinne der Verfassung nicht nur Schulbücher umfasst“, erklärte Fraktionschef André Hahn und verwies auf einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Partei. Sachsen befinde sich in der sozial- und
bildungspolitischen Verantwortung und dürfe die Kommunen mit den
Mehrkosten nicht alleinlassen. Ähnlich argumentieren SPD und Grüne. Die Leipziger Stadtratsfraktion der Linken forderte eine Korrektur des kommunalen Haushaltes für 2012.
Die SPD sprach von einem Etappensieg. Die Mütter und Väter der
Sächsischen Verfassung hätten mit der Formulierung „Unterricht und
Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind
unentgeltlich“ den eindeutigen Willen zum Ausdruck gebracht, dass jedes
Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern gleiche Bildungschancen
erhalten solle, sagte SPD-Bildungsexpertin Eva-Maria Stange. Dieser
Wille dürfe nicht länger durch ein verfassungswidriges Schulgesetz
unterlaufen werden. Stange forderte ein Mindestbudget für Lernmittel pro
Schüler und einen Lastenausgleich für die Schulträger.
Die Fraktionen von CDU und FDP räumten ein, dass die bisherige
Rechtslage nicht ausreichend war und Interpretationen zuließ. „Wir
brauchen mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Lernmitteln“, lautete
das Fazit der Koalitionäre. Es sei politische nicht zu rechtfertigen,
wenn Eltern im Einzelfall ihre Interessen per Gerichtsbeschluss
einklagen müssen, erklärte der CDU-Abgeordnete Thomas Colditz. Es sei
aber legitim, sie auch an der Finanzierung schulischer und
außerschulischer Veranstaltungen zu beteiligen.
Die Grünen erwähnten noch einen anderen Aspekt: „Vor allem für die
unmittelbar betroffenen zwei Schüler, die wegen der standhaften
Weigerung ihrer Mutter, das Kopiergeld zu bezahlen, in ihrer Schule
Spießruten laufen mussten, wird das Urteil ein unvergessliches Lehrstück
in Sachen Demokratie und Rechtsstaat sein“, betonte die
Parlamentarierin Annekathrin Giegengack. Auch wenn sich das Urteil nur
auf Kopiergeld beziehe, werde diese Entscheidung grundsätzliche Wirkung
zeigen. „Denn es ist exemplarisch geworden, dass Lernmittel in der
heutigen Zeit mehr sind als nur Schulbücher.“
Sachsen befinde sich in der sozial- und bildungspolitischen Verantwortung und dürfe die Kommunen mit den Mehrkosten nicht alleinlassen. Hahn zufolge ist das Urteil nicht nur der „Sieg einer mutigen Mutter“, sondern auch ein deutliches Signal zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag nahm die Entscheidung der Richter ohne Lamento zur Kenntnis. „Wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes rechtskräftig, werden es die Städte und Gemeinden beachten“, hieß es. Eltern, Lehrer und Schulträger hätten nun Rechtssicherheit. Ob über Kopien hinaus weitere Materialien von den öffentlichen
Schulträgern zu finanzieren seien, habe das Gericht nicht entschieden.
Das er Senat hat eine Revision gegen sein Urteil nicht gewährt. Die Gemeinde Königswartha hat aber noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
© LVZ-Online, 17.04.2012, 18:50 Uhr