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Mitteldeutschland

Prozess: Muss Dresden für Schlagloch-Unfall haften?

Schlagloch in Niederzimmern   Foto: Christoph Schmidt-Rose Ein Schlagloch von vielen.
Dresden. Schlaglöcher auf Straßen sind nicht nur für Autos gefährlich. Das sächsische Oberlandesgericht (OLG) hat jetzt einen Fall auf dem Tisch, bei dem eine Fußgängerin von der Stadt Dresden Schmerzensgeld begehrt. Nach Gerichtsangaben vom Donnerstag war die Klägerin bereits im April 2006 zu nächtlicher Stunde in ein Schlagloch getreten. Dabei knickte sie mit dem Fuß um, blieb vor Schmerzen bewusstlos auf der Straße liegen und zog sich einen Anriss beider Außenbänder im rechten Sprunggelenk zu. Sechs Wochen musste sie an Krücken gehen. Laut OLG behauptet die Frau, die Verletzung sei bis heute nicht ausgeheilt.

Die Klägerin war damals auf der Straße gelaufen, weil sich der Fußweg in ruinösem Zustand befand. In einer ersten Verhandlung hatte das Landgericht Dresden ihr 1000 Euro Schmerzensgeld sowie weiteren Schadenersatz von rund 100 Euro zugesprochen. Die Richter stellten fest, dass die Stadt ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nicht nachgekommen war. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme befand sich das 15 Zentimeter tiefe Schlagloch schon seit dem Winter an dieser Stelle. Außerdem gab es dort keine ausreichende Straßenbeleuchtung. Auch der Zustand des Fußweges wurde moniert. Die Stadt legte Berufung ein. Am 7. April hat nun das OLG zu entscheiden.
 
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