Mitteldeutschland
Prozessauftakt im Mordfall Corinna: Keine Zweifel an der Schuld
Johannes David
Leipzig. Kein Wort der Entschuldigung oder gar Reue - stattdessen Schweigen. Der mutmaßliche Mörder der neunjährigen Corinna aus Eilenburg, Lutz-Peter S., hat sich zum Prozessauftakt am Leipziger Landgericht am Freitag nicht selbst zur Tat geäußert.
Noch Minuten vor Verhandlungsbeginn versuchte die Mutter des Angeklagten, ihren Sohn davon zu überzeugen, auszusagen. Der 39-Jährige sollte eine von ihr geschriebene Entschuldigung verlesen: "Sonst wird nichts besser." Stefan Costabel, Verteidiger von S., lehnte den Brief jedoch ab, stellte aber gleichzeitig eine Erklärung seines Mandanten an einem der kommenden Prozesstage in Aussicht.
S. betrat kurz darauf mit stoischer Miene, den Blick auf den Erdboden gelenkt, den Gerichtssaal. Während der Verhandlung verharrte er nahezu bewegungs- und emotionslos, den Kopf auf den linken Arm gestützt. Auch als die sechs Polizeibeamten im Zeugenstand erstmals öffentlich über Details der Tat sprachen und aus seinem Geständnis zitiert wurde.
Nachdem sich Corinna gegen seine intimen Berührungen wehrte, habe er dem Mädchen erst vor den Brustkorb geschlagen, die Neunjährige erwürgt und sich an ihr vergangen, als sie schon tot war. Als einer der Polizisten, der dabei war als das Mädchen gefunden wurde, mit dem Richter die Bilder der Leiche in Augenschein nahm, brach er in Tränen aus. "Ich habe während meiner Arbeit schon viele Leichen gesehen, aber das war das Schlimmste, was ich je gesehen habe", sagte der 51-Jährige mit belegter Stimme.
Ob der Alkoholiker S. während des Verbrechens betrunken war, spielte gestern nur eine untergeordnete Rolle. Staatsanwalt Ulrich Jakob sagte zu Beginn lediglich: "Der Beklagte war zwar angetrunken, ohne dass dieser Zustand entscheidenden Einfluss auf ihn oder die Tat gehabt hätte."
Zweifel an der Schuld von S. bestehen nicht, auch wenn das für den 31. März erwartete Urteil noch aussteht. Selbst Verteidiger Costabel räumte dies ein: "Allerdings ist während des Verhörs meines Mandanten einiges nicht normal gelaufen." Damit bezog sich Costabel auf die Befragung von Lutz Peter S. in der Nacht des 29. Juli. Dabei hatte der mutmaßliche Mörder 2,4 Promille Alkohol im Blut. Die Polizeibeamten, die ihn verhörten, sagten jedoch aus, keinerlei Ausfallerscheinungen bei ihm erkannt zu haben. Außerdem fühlte sich S. auf Nachfrage durchaus in der Lage, verhört zu werden. Der Staatsanwalt hatte den Beamten für diesen Fall die Befugnis erteilt, sofort mit dem Mann zu reden.
Mit seiner Strategie versucht Costabel eine Sicherheitsverwahrung seines Mandanten zu verhindern, die sich an dessen mögliche Haftstrafe anschließen könnte. Speziell will er darauf hinaus, dass S. keine pädophilen Tendenzen erkennen lässt, wie ein psychologisches Gutachten ergeben habe, das an den folgenden Verhandlungstagen zum Tragen kommt und seiner ersten Aussage teilweise widerspricht. Da hieß es, er habe schon längere Zeit das Bedürfnis gehabt, ein Kind zu missbrauchen. "Ich kenne das psychologische Gutachten. Außerdem ist der Angeklagte nicht wegen Sexualdelikten vorbestraft", sagte auch Ina Alexandra Tust, die Anwältin von Corinnas Mutter. Sie glaube deshalb nicht, dass eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werde.
© LVZ-Online, 12.03.2010, 11:18 Uhr