Mitteldeutschland
Sachsen gegen Verlängerung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch
Roland Herold
Leipzig.
Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) spricht sich gegen eine
Verlängerung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch aus. „Schon die heute geltenden
Verjährungsregeln berücksichtigen, dass sich die minderjährigen Opfer oft erst
Jahre nach den Taten offenbaren können,“ erklärte Martens gegenüber der
Leipziger Volkszeitung (Dienstag-Ausgabe).
Deshalb beginne in diesen Fällen
erst nach Eintritt der Volljährigkeit eine bis zu 20 Jahre andauernde
Verjährungsfrist. „Eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist macht keinen
Sinn mehr, weil in der Regel erhebliche Beweisprobleme drohen“, so Martens
weiter. „Wir müssen stattdessen nach Wegen suchen, damit die Fakten möglichst
frühzeitig an die richtigen Stellen, und damit meine ich keine internen
Untersuchungen, sondern die Staatsanwaltschaften, gelangen. Wir müssen den
Kreislauf der Verjährung durchbrechen.“ Entscheidend sei dabei eine Kultur des
Hinsehens und der Wachsamkeit, damit möglichst frühzeitig ermittelt werden
könne, betonte der Justizminister.
© LVZ-Online, 08.03.2010, 17:28 Uhr