Mitteldeutschland
Weitere Opfer von Gewalt in DDR-Heimen melden sich
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Das frühere Verwaltungsgebäude (vorn links) des ehemaligen Jugendwerkhofes in Torgau mit dem sich anschließenden Zellentrakt.
Torgau. In der Gedenkstätte des früheren Jugendwerkhofs Torgau (Sachsen) haben sich in dieser Woche Dutzende Opfer sexueller und körperlicher Gewalt in DDR-Kinderheimen gemeldet. „Mittlerweile haben sich an uns auch Betroffene gewandt, die in den 50er Jahren in Heimen waren. Die Fälle ziehen sich bis in die 80er Jahre“, sagte Michael Wildt von der Gedenkstätte am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Die meisten seien nach dem Fall der Mauer in die alten Bundesländer gezogen. Nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in Kirchen waren Ende März Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt in DDR-Heimen aufgerufen worden, sich in Torgau zu melden.
„Jede Geschichte ist individuell. Aber alle haben lange Zeit gebraucht, um sich zu öffnen“, sagte Wildt. Die meisten Opfer hätten ihr Schicksal per e-mail geschildert, einige auch am Telefon. „Gerade habe ich eine Stunde lang mit jemandem telefoniert. Darüber zu reden, ist auch eine Art Therapie.“ Wildt kann sich vorstellen, dass der einstige Torgauer Jugendwerkhof „eine Art Sammelstelle“ wird, in der Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Therapeuten vermittelt werden.
Die Opfer aus DDR-Heimen müssten einen Platz am geplanten Runden Tisch zur bundesweiten Aufarbeitung von Missbrauch bekommen, verlangte Wild. „Es muss eine Stimme für diese Gruppe geben.“ Dieser Runde Tisch soll erstmals am 23. April in Berlin tagen. In Torgau hätten sich Betroffene aus Heimen in allen jetzigen Ost-Ländern gemeldet, hieß es. Dazu gehören Sonneberg (Thüringen), Pretzsch (Sachsen-Anhalt), Berlin oder Meerane, Eilenburg, Leipzig und Torgau selbst (alle Sachsen).
Torgau war ein geschlossener Jugendwerkhof und ähnelte einem Gefängnis. Mehr als 4000 Teenager, die dem Ideal der sozialistischen Jugend nicht entsprachen, waren dort untergebracht. Sie mussten massive Demütigungen sowie körperliche und psychische Gewalt ertragen - ohne dass für die Einweisung ein Gerichtsurteil nötig war. Persönliche Gegenstände durften sie in den Jugendwerkhof nicht mitnehmen werden, die Haare wurden ihnen kurz geschoren.
© LVZ-Online, 09.04.2010, 12:45 Uhr