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Alles pauschal, oder was? So wird Hartz IV für Kinder berechnet

Karlsruhe. Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ - besser bekannt als Hartz IV - sieht als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts bislang 359 Euro monatlich vor. Damit sollen etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat abgedeckt werden - Miete dagegen wurde extra bezahlt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verlangt eine Neuberechnung der Regelsätze, die bislang nicht transparent genug gewesen seien. Mehr als 6,5 Millionen Menschen insgesamt beziehen derzeit Leistungen aus dieser staatlichen Grundsicherung.

zum Thema Verfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden Armutsforscher: Hartz-Urteil „historische Zäsur“ Das volle Urteil des Verfassungsgerichts (PDF, 45 kB)
Die Regelleistung soll den Bedarf eines Alleinstehenden abdecken. Leben zwei erwachsene Partner zusammen, stehen ihnen bislang - weil Zusammenleben angeblich Kosten spart - jeweils 90 Prozent von dieser Regelleistung zu, also je 323 Euro. 1,7 Millionen Kinder leben von Hartz IV. Die Zahlungen sind nach bisheriger Regelung gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird damit verrechnet, für Schüler gibt es allerdings noch 100 Euro jährlich extra. Anfangs existierten nur zwei Stufen: 60 Prozent zwischen 0 und 14 Jahren, 80 Prozent darüber.
 
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