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      Am 13. Mai 2012 findet das LVZ-Fahrradfest statt. Am 13. Mai 2012 fand wieder das LVZ-Fahrradfest statt. In unserem Special gibt's noch einmal die schönsten Impressionen in Foto und Video.
       
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Armutsforscher: Hartz-Urteil „historische Zäsur“

zum Thema Verfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden Alles pauschal, oder was? So wir Hartz IV für Kinder berechnet Das volle Urteil des Verfassungsgerichts (PDF, 45 kB)
Köln. Der Kölner Armutsforscher Professor Christoph Butterwegge sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV eine „historische Zäsur“. „Indem die Regelsätze gekippt sind, droht nun auch Hartz IV zu kippen“, sagte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Köln. Das Urteil bestätige, dass die Regelsätze willkürlich festgelegt worden seien, ohne das Interesse der Bezieher an einer menschenwürdigen Existenz ausreichend zu berücksichtigen. Karlsruhe hatte zuvor entschieden, dass die Hartz- IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen.   

„Das Gericht erkennt im Unterschied zur Bundesregierung an, dass Kinder keine Erwachsenen im Miniformat sind, sondern eigene Bedarfe haben“, sagte der Politikwissenschaftler der Universität Köln. Für Kinder je nach Alter einfach nur einen Betrag vom Erwachsenen- Regelsatz - zwischen 60 und 80 Prozent - pauschal herunterzurechnen, sei eine soziale Ungerechtigkeit.   

„Das aktuelle Urteil ist mit Sicherheit nicht das Ende der Debatte, sondern jetzt wird es erst richtig losgehen“, meinte Butterwegge. Denn dass das Gericht eine neue Berechnungsmethode verlange, bedeute nicht automatisch, dass die Regelsätze erhöht werden.  

 Bei einer Erhöhung werde vielfach das Problem gesehen, dass das Lohnabstandsgebot nicht eingehalten werden könne: Familien, die Hartz IV beziehen, könnten dann möglicherweise mehr Geld bekommen als Familien, in denen der Vater für einen geringen Lohn arbeitet. 

  „Damit dies nicht geschieht, sollte die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn einführen“, forderte Butterwegge. „Denn bloß wenn das Lohn- und Gehaltsniveau nicht noch weiter sinkt, kann man das Lohnabstandsgebot beibehalten und gleichzeitig die Menschenwürde der Sozialleistungsbezieher wahren.“
 
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