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Hintergrund: ACTA soll Urheberrecht international durchsetzen
dpa
Berlin. Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen. Das Abkommen ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der ACTA-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans aus dem Jahr 2006 zurück. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet.
Die Verhandlungen von 2008 bis 2010 standen nach Informationen aus unterrichteten Kreisen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen müsste auch noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden. Die Front der Unterzeichner bröckelt: Unter dem Eindruck massiver Proteste setzten Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von ACTA aus.
Die deutsche Unterschrift fehlte nach offiziellen Angaben zunächst aus „formalen Gründen“. Jetzt zog das Auswärtige Amt nach dpa-Informationen die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück. Die Bundesregierung hatte bisher erklärt, dass ACTA nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings weisen Kritiker wie Befürworter darauf hin, dass viele ACTA-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
© LVZ-Online, 10.02.2012, 15:12 Uhr