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Wichtig für Mieter: Balkon-Sichtschutz und Katzenschutznetz sind erlaubt

Immer wieder kommt es zu Klagen durch Vermieter, die den Gesamteindruck eines Gebäudes gestört sehen, wenn der Mieter dort Sichtschutzmaßnahmen anbringt oder zum Schutz der Stubentiger ein Katzenschutznetz an der Brüstung befestigt. Laut Gerichtsurteil ist aber all das erlaubt, Mieter sollten sich also nicht allzu schnell ins Bockshorn jagen lassen. Wogegen Vermieter allerdings angehen können ist, wenn der Balkon durch einen Mieter gänzlich verdeckt wird, etwa durch das Aufhängen von Vorhängen oder ähnlichem.

Die Fassade muss geschont werden

Bei allem, was die Fassade schädigen würde wie das Anbringen von Parabolspiegeln, Fahnen und ähnlichem muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, schließlich müssen hierfür Löcher in die Wand gebohrt werden. Ebenfalls die Erlaubnis eingeholt werden sollte dann, wenn der Mieter beabsichtigt, seinen Teil des Balkons mit rankenden Pflanzen in einen grünen Urwald zu verwandeln. Vor allem, wenn es sich um fassadenschädigende Pflanzen handelt, hat der Vermieter berechtigte Gründe, dem zu widersprechen.

Sichtschutz für den Balkon – was ist erlaubt?

Um die Außenwelt abzuschirmen, wenn der Balkon in der warmen Jahreszeit zum Lieblings-Aufenthaltsort wird, ist alles erlaubt, was nicht über die normale Brüstungshöhe eines Balkons hinausgeht. Der Mieter kann ein Geländer anbringen, Sichtschutzelemente aus Holz oder Kunststoff. Gemauert werden darf natürlich nicht, das sollte klar sein. Einfach zu montieren sind Sichtschutzvorrichtungen aus Stoff oder Kunststoff, wobei denen aus Kunststoff immer mehr der Vorzug gegeben wird. Ein Balkon Sichtschutz aus Kunststoff kann blickdicht oder leicht transparent sein. Die große Farbauswahl ermöglicht es, die Elemente für die Balkonbrüstung farblich passend zur Hausfassade und zur restlichen Umgebung zu wählen. Die Kunststoffelemente sind langlebig, wetterbeständig und leicht zu reinigen. Verschmutzungen werden einfach mit einem weichen Tuch und Seifenlauge abgewischt. Während Hauseigentümer ihren Sichtschutz für den Balkon ganz nach Lust und Laune auswählen können, sollten sich Mieter an den Vorgaben des Vermieters und am Gesamtbild des Gebäudes orientieren.

 
 
 
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