Foto: dpaGEZ-Gebühren muss zahlen, wer einen funktionierenden Fernseher besitzt. (Bild: dpa) Berlin (dpa/tmn) - Für einen Fernseher müssen grundsätzlich GEZ-Gebühren gezahlt werden, solange er funktioniert. Das gilt auch, wenn der Nutzer kein DVBT-Empfangsgerät mehr besitzt.
Die Gebührenpflicht endet erst zum Ende des Monats, in dem der Besitzer den Fernseher weggibt und das der Rundfunkanstalt mitteilt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, über das die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet (Az.: VG 27 K 200/09).
In dem Fall war der Kläger seit 1976 als Fernsehzuschauer angemeldet. Als ihm im Juli 2005 das DVBT-Empfangsgerät gestohlen wurde, teilte er der Rundfunkanstalt mit, künftig nur noch Radiogebühren zu bezahlen. Denn ohne das DVBT-Gerät könne er in Berlin keine Programme mehr sehen. Den Fernseher wolle er bereithalten, um ihn eventuell in Zukunft wieder zu nutzen. Da ihm die Anstalt weiterhin Gebührenbescheide schickte, klagte er. Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger sei weiterhin für den Fernseher gebührenpflichtig. Maßgeblich sei allein, ob das Gerät funktionstüchtig ist.
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