Von 2012 bis 2014 stehen jährlich Haushaltsmittel des Bundes in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bereit. Die von der staatlichen KfW-Bank in ihrem Programm „Energieeffizient Sanieren“ gebotenen Konditionen sind deshalb so günstig wie nie zuvor. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude energetisch sanieren will, erhält seit April 2012 leichter Förderung durch die KfW. Darüber hinaus wurde der Förderkatalog für Maßnahmen des altersgerechten Sanierens vereinfacht.
Energie sparen und Denkmalschutz
Ein denkmalgeschütztes Haus energetisch zu sanieren, ist eine Herausforderung und meist mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Daher lockert die KfW nun ihre Förderrichtlinien: Bisher durfte der Primärenergiebedarf nach der Sanierung höchstens 15 Prozent über dem Neubauwert liegen. Ab sofort können Eigentümer günstige Kredite beantragen, wenn das Denkmal nach der Sanierung den Neubauwert um bis zu 60 Prozent übersteigt.
Zuschüsse und Förderdarlehen für Hauseigentümer
Seit April 2012 fördert die KfW auch die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme. Dies umfasst u. a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung wie auch den Einbau von Hocheffizienzpumpen.
Private Bauherren mit maximal zwei Wohneinheiten können im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ statt eines zinsverbilligten Kredits auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Unterstützung ist gestiegen, für eine Sanierung zum energetisch anspruchsvollsten Effizienzhaus 55 beispielsweise auf 20 Prozent der Investitionssumme, maximal aber 15.000 Euro. Für die Baubegleitung eines KfW-geförderten Sanierungsvorhabens durch einen Sachverständigen kann eine Förderung von bis zu 4.000 Euro (vorher: 2.000 Euro), jedoch maximal 50 Prozent der Kosten, beantragt werden.
Hauseigentümer, die ihre Immobilie mit einem Blockheizkraftwerk zukunftsfähig machen wollen, können dafür seit April einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nutzen. Voraussetzung ist, dass eine Leistung von 20 Kilowatt nicht überschritten wird. Die Höhe der Förderung reicht von 1.500 Euro für kleine Anlagen bis zu 3.450 Euro für größere Blockheizkraftwerke.
Altersgerecht umbauenNeben dem energetischen Sanieren unterstützt die KfW auch den barrierearmen Umbau von Wohngebäuden und damit die Anpassung des Wohnungsbestandes an die Herausforderungen des demografischen Wandels. Neu im Förderkatalog ist der Anbau barrierearmer Balkone, Loggien oder auch die Installation altersgerechter Assistenzsysteme, die zum Beispiel Licht und Herd bei Abwesenheit automatisch ausschalten.
Mehr Informationen zur KfW-Förderung finden Sie auf
www.sparkasse-leipzig.de
und
www.kfw.de
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