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17.03.2010



letzte Aktualisierung von 02.01.2008, 10:33

Was auch im Mietvertrag steht: Yorkshire-Terrier ist erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Das Halten von Yorkshire-Terriern in der Mietwohnung ist immer erlaubt - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Er beruft sich dabei auf Urteile der Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93). Yorkshire-Terrier werden damit im Mietrecht behandelt wie Kleintiere.

Denn auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten. Die Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und in der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter individuell zu vereinbaren.



© LVZ-Online und dpa