
letzte Aktualisierung von 07.01.2008, 09:57
Trotz Kabelanschluss kann Parabolantenne erlaubt sein
München/Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn ein Kabelanschluss im Haus vorhanden ist, müssen der Vermieter oder die Hausgemeinschaft unter Umständen die Installation einer Parabolantenne auf dem Dach dulden. Das kann der Fall sein, wenn das Informations- und Religionsausübungsinteresse eines Wohnungseigentümers oder Mieters andernfalls beeinträchtigt wäre. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 32 Wx 146/07). Voraussetzung für die Antenne auf dem Dach ist auch, dass eine weniger auffällige Installation - etwa auf dem Balkon - nicht möglich ist. Will zum Beispiel ein türkischer Wohnungseigentümer mit einer Satellitenanlage Gottesdienste seiner Religionsgemeinschaft verfolgen, muss sein Informations- und Religionsausübungsinteresse gegenüber dem Eigentumsrecht der Miteigentümer abgewogen werden. Und ist die Teilnahme an Gottesdiensten etwa aufgrund von Gebrechlichkeit nicht möglich, kann ein Anspruch des Mieters auf den Fernsehempfang über eine Dachantenne bestehen, erläutert der Mieterbund. Die Befürchtung der Miteigentümer, eine Parabolantenne auf dem Dach sorge für Nachahmer und damit zu einem «Schüsselwald», ließ das Gericht nicht gelten: Die abstrakte Gefahr von Nachfolgeffekten sei gegenüber der Informations- und Religionsfreiheit nachrangig einzustufen.
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