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Mietrecht

Gewalttätige Mieter riskieren fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) - Ein pflegebedürftiger Rentner griff seinen Betreuer an - und erhielt dafür vom Vermieter eine fristlose Kündigung. Das war auch rechtens, wie jetzt aus einem Urteil hervorgeht.

Wenn Mieter gewalttätig werden, riskieren sie, dass ihnen die Wohnung fristlos gekündigt wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter bestätigten damit, dass einem 72-jährigen zu Recht gekündigt wurde und gaben der Räumungsklage seines Vermieters statt (Aktenzeichen: 33 C 3176/11-93).

Der auf einen Pflegedienst angewiesene Mieter hatte einen Betreuer mit einem großen Messer angegriffen und verletzt. Nachdem der Vermieter davon erfahren hatte, kündigte er dem Mann fristlos. Bereits zuvor sei es im Treppenhaus zu Auseinandersetzungen gekommen, bei denen der Mieter andere Hausbewohner beleidigt habe, führte er an. Wenn die anderen Mieter vor Übergriffen geschützt werden sollten, könne das Mietverhältnis nicht aufrechterhalten werden.

Das Gericht bestätigte diese Auffassung. Beleidigungen anderer Hausbewohner seien aufgrund der geistigen Altersschwäche des Mieters noch hinzunehmen. «Ein tätlicher Angriff mittels einer Waffe auf einen anderen Mieter ist jedoch unbedingt zu vermeiden», so die Amtsrichterin. Nachdem der Mann sogar das Pflegepersonal angegriffen habe, müsse jederzeit mit weiteren Übergriffen gerechnet werden.

 
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