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Welche Pflanzen Mieter in die Blumenkästen setzen, können sie selbst entscheiden. Bei der Anbringung müssen sie jedoch ein paar Punkte beachten. Foto: Kai Remmer
München (dpa/tmn) - Egal ob Stiefmütterchen, Tulpen oder Geranien - Mieter haben bei der Wahl ihrer Balkonpflanzen die freie Wahl. Grundsätzlich dürfe jeder seinen Balkon so gestalten wie er will, erklärt der Mieterverein München.
Der Gesamteindruck des Hauses dürfe durch die Gestaltung des Balkons allerdings nicht gestört werden. Zulässig sei es, Blumenkästen anzubringen. Allerdings müssten diese gut befestigt sein, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Beim Gießen müssten Mieter vorsichtig sein. Denn dass Wasser dürfe nicht ständig an der Fassade herunter laufen. Auch die Nachbarn in der darunter liegenden Wohnung dürften durch das Wasser nicht belästigt werden.
Ein Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung sei ebenfalls zulässig, sofern er mit der Gestaltung der Außenfassade vereinbar ist. Wenn es allerdings um die Installation einer Markise geht, müsse der Vermieter gefragt werden. Denn hier würde in die Substanz des Hauses eingegriffen. Auf jeden Fall genehmigungsfrei sei der Sonnenschirm.