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Berlin - Für ein sauberes Mietshaus haben abwechselnd alle Wohnparteien «Kehrwoche» - oder sie leisten sich gemeinsam einen Reinigungsdienst. Der Vermieter ist zwar für Sauberkeit verantwortlich, die Kosten tragen letztlich aber die Bewohner.
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Berlin - Eigentum bedeutet nicht gleich Hausrecht: Wer eine Wohnung vermietet, darf sich nicht einfach Zutritt verschaffen oder Schlüssel bunkern. Ausnahme ist der Notfall.
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Berlin - Eine Waschküche für das gesamte Mietshaus ist praktisch, kann aber auch für Ärger sorgen, wenn es um die Kosten geht. Rechtlich ist die Sache klar: Die Kosten für eine gemeinsame Waschküche sind Betriebskosten.
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Berlin - Trubel auf dem Wochenmarkt ist normal - und aus Sicht der Richter noch lange kein Grund, den Wohnwert einer Wohnung zu mindern. Nach ihrem Urteil muss der Mieter die übliche Geräuschkulisse hinnehmen.
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Berlin - Mieter dürfen ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Grundsätzlich müssten sie den Vermieter darüber informieren, erklärt die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund in Berlin.
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München - Nicht nur im Garten, auch auf dem Balkon darf im Frühling und Sommer ab und zu gegrillt werden. Was Mieter trotzdem wissen sollten, erfahren sie hier.
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Berlin - Dass ein Mieter nur drei potenzielle Nachmieter stellen muss, um vorzeitig aus seinem Mietvertrag zu kommen, ist ein Mythos. Wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptiert, muss die Miete bis zum Ende des Mietvertrags gezahlt werden.
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Berlin - Mieter können Mietzahlungen laut einem Urteil des Landgerichts Berlin nicht einfach mit der Kaution verrechnen. Sie dürfen also nicht die Zahlung der Miete einstellen und dem Vermieter sagen, er solle die ausstehenden Raten von der Kaution abziehen.
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Berlin - Ob der Mieter die Miete überweist oder ob er dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt, können die Vertragspartner frei untereinander aushandeln. Gesetzliche Vorschriften existierten hierfür nicht.
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Berlin - Mieter dürfen nicht nach Belieben neue Wände in ihre Wohnung einziehen. «Sie dürfen den Mietgegenstand nicht verändern», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
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Berlin - Der Hausflur ist kein Teil der Wohnung. Mieter dürfen dort daher grundsätzlich keine Gegenstände wie Pflanzen, Schuhregale oder Garderoben abstellen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.
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München - Egal ob Stiefmütterchen, Tulpen oder Geranien - Mieter haben bei der Wahl ihrer Balkonpflanzen die freie Wahl. Grundsätzlich dürfe jeder seinen Balkon so gestalten wie er will, erklärt der Mieterverein München.
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Frankenthal - Vermieter haben nach der Kündigung eines Mietvertrages keinen Anspruch darauf, von der noch bewohnten Wohnung Fotos zu machen. Denn damit verstoßen sie gegen das Persönlichkeitsrecht der Mieter.
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Berlin - Kleine Reparaturen müssen Mieter selbst bezahlen. Doch nicht bei jeder Instandsetzung greift diese Klausel, wie das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden hat.
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München - Wer neu einzieht, sollte dokumentieren, in welchem Zustand die Wohnung sich befindet. Denn Mängel können später bei einer Mieterhöhung eine Rolle spielen - allerdings nur dann, wenn man sie auch beweisen kann.
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