24.05.2012 19:47 Uhr
 

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Bad Düben

28-Jähriger muss sich wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten

  Foto: dpa
Bad Düben. Ein 28-jähriger, allein lebender Kurstädter hatte sich einen lange gehegten Traum erfüllt und einen VW Golf gekauft. Stolz setzte er sich hinter das Steuer. Erste Station war eine Tankstelle in Bad Düben. Nach einem guten Schluck Bier machte er sich auf den Weg nach Delitzsch. Auch dort steuerte er eine Tankstelle an und tankte – allerdings nur Alkoholisches für den Eigenverbrauch. Auf der Rückreise gegen Mitternacht stoppte eine Polizeistreife in Reibitz den forschen Fahrer. 1,19 Promille ergab der Test. Und: Einen Führerschein besaß der Kurstädter schon seit Monaten nicht mehr.

Alkohol am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis lauteten so die Anklagepunkte vor dem Amtsgericht Eilenburg. „Es war eine große Dummheit von mir", gab der junge Mann zerknirscht zu. Alkoholprobleme will er nicht haben. Sein Feierabendbier trinke er jeden Abend, na klar, und zu Festen und Feiern wird es auch schon mal mehr. Aber sonst sei er kein Trinker. 

Das Gericht war da anderer Meinung: „Vielleicht sollten sie zuerst einmal auch über solche Halbstarkenallüren nachdenken, mit dem Auto Tankstellen anzusteuern, um dort so zwischendurch ein paar Bier zu trinken." Auch ein Blick auf das Vorstrafenregister gab Aufschluss: Betrug und mehrfach Trunkenheit am Steuer stehen zu Buche. Jedes Mal musste er nach der Verurteilung auch seine Fahrerlaubnis abgeben. Und die würde er inzwischen nur erhalten, wenn er einen sogenannten Idiotentest, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, absolvieren würde. Diese schwere Prüfung kostet Geld, verlangt aber vor allem umfangreiches Wissen in Sachen Straßenverkehr. Und verlangt bei Alkoholgenuss in jedem Fall Hände weg vom Steuer.

„Daran gedacht, die Prüfung zu machen, habe ich ja, deswegen habe ich auch das Auto gekauft", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Doch konkret etwas unternommen, um an die Papiere zu kommen, habe er bisher nicht.

Nunmehr hat der Hochbaufacharbeiter Angst um seinen Arbeitsplatz, denn eine Fahrgemeinschaft, um zur Arbeitsstelle zu kommen, sei keine Dauereinrichtung. Zumal er ja nicht fahren darf. Und wenn er nicht endlich weitaus selbstkritischer an sein Leben herangeht, mit dem Selbstbetrug „Feierabendbier" aufhört und die Finger von der Flasche lässt, sieht die Zukunft für einen Wiederholungstäter wirklich düster aus, so das Gericht.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 35 Euro muss der Bad Dübener entrichten. Und für zehn weitere Monate ist er erst einmal seine Fahrerlaubnis los, ehe er die ersten Versuche zur Wiedererlangung starten kann. Sein Auto hat er übrigens bereits wieder verkauft.

 
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