Geithain
Bürger sauer über Details bei Kleinkläranlagenumrüstung
Thomas Lang
Foto: André Kempner
Das Prozedere beim Umbau ihrer Kleinkläranlage führt zu manch Unverständnis bei betroffenen Bürgern, so auch in Ossa.
Ossa/Benndorf. Gertraude und Reinhard Illgner aus Ossa verstehen die Welt nicht mehr. Das Rentnerehepaar möchte oder muss – wie viele Bürger in Landgemeinden der Region – der Forderung nachkommen, seine Kleinkläranlage auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Es holte den Fachmann in persona des Frankenhainers Bernd Schmelter vor Ort. Der prüfte und befand, dass nur eine neue Abdeckung her müsste, alles andere intakt sei. Doch die Freude der Grundstückseigentümer über die offensichtlich günstige finanzielle Lösung währte nur kurz. Denn der Abwasserzweckverband (AZV) „Wyhratal“ macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. „Das verstehe, wer will. Es kann doch nicht sein, dass der bauliche Zustand unserer Kläranlage von einer ausgewiesenen Fachfirma begutachtet und für gut befunden wird, es aber nicht realisiert werden kann. Auch die gesetzlichen Bestimmungen und die Förderrichtlinie des Freistaates lassen doch solch eine Verfahrensweise zu. Dennoch kommen wir nicht zum Zuge“, ist Reinhard Illgner sauer. Er hatte 1988 eigenhändig mitgeholfen, die Kläranlage zu bauen, als die Familie hier einzog. Dabei hatte die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes, bei der die Direkteinleiter kürzlich ihren Antrag auf Umrüstung stellen mussten, schon signalisiert, dass einer Genehmigung in der vorgeschlagenen Art und Weise ihrerseits nichts im Wege stehe. Das würde natürlich auch bedeutend billiger kommen, da kein Tiefbauaufwand nötig sei. Doch der AZV „Wyhratal“, der die Grube abnehmen müsste, meldete schon im Vorfeld Widerspruch an. „Vor allem ärgert uns das, weil wir erfahren haben, dass derartiges in anderen Orten der Region, die nicht zu unserem Verband gehören, problemlos möglich ist. Nur bei uns soll es nicht klappen“, kapieren die Ossaer nicht. Sie sind diesbezüglich nicht die Einzigen. Auch in der Firma Schmelter ist man im Moment ziemlich ratlos, wie man mit der Situation umgehen soll. „Wir wissen im Grunde nicht, was wir den Kunden anbieten, ihnen sagen sollen“, macht Simone Schmelter, die im Büro des Unternehmens die Geschäfte führt, kein Hehl, dass es ihr nicht viel anders geht. Für das Firmenteam sind die Argumente des Verbandes und die darauf gezogene Schlussfolgerung – alles, was aus DDR-Zeiten stamme, müsse komplett ausgewechselt werden – nicht stichhaltig und überzeugend. Doch bisherige Diskussionen um das Thema mit den betreffenden Verbandsverantwortlichen brachten keinen Konsens. „Wir finden es komisch, dass es in allen anderen Abwasserzweckverbänden geht, nur im Frohburger nicht. Und in der Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Güte und Beschaffenheit mancher Klärgruben, die kurz nach der Wende gebaut wurden, viel schlechter sind als von einigen, die zu DDR-Zeiten entstanden.“ Was also veranlasst den AZV „Wyhratal“ zu solch einem „Soloritt“? „Grundsätzlich hat der Abwasserzweckverband nichts gegen eine Nachrüstung von vorhandenen Kleinkläranlagen. Um diese aber weiter zu betreiben, fordern wir den Nachweis der Neuwertigkeit nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des Freistaates Sachsen“, erklärt Betriebsleiter Peter Hiensch auf Nachfrage. Was bedeute: Da die zu DDR-Zeiten errichteten Kleinkläranlagen mindestens über 22 Jahre alt sind, seien diese eigentlich abgeschrieben. „Natürlich wird es einzelne Kleinkläranlagen geben, die gut gepflegt wurden und durchaus noch nutzbar sein könnten. Wenn die Betongüte nachgewiesen wird – und das ist nicht mit einer augenscheinlichen Kontrolle abgetan – kann eine Nachrüstung durchaus erfolgen“, räumt er ein. Denn natürlich könne der AZV die Problematik der Kostendifferenz zwischen Neubau oder Nachrüstung nachzuvollziehen. „Wir möchten aber von vornherein so weit wie möglich ausschließen, dass Grundstückseigentümer innerhalb der genehmigten 15 Jahre für eine Kleinkläranlage nochmals neu bauen müssen“, begründet der Betriebsleiter seinen Standpunkt. Wie andere Verbände mit der Förderrichtlinie umgingen und welche Kriterien dort angesetzt würden, könne die Leitung des AZV Wyhratal nicht beurteilen. In ihrem Verbandsgebiet jedoch werde definitiv einer Nachrüstung von Kleinkläranlagen nur zugestimmt, wenn die Nachweise für eine Neuwertigkeit vorgelegt würden. „Der Verband erklärt sich jederzeit bereit, bei Bedarf im Vorfeld der Beantragung durch eine Vor-Ort-Begehung den Grundstückseigentümern die Alternativen für die jeweilige Anlage aufzuzeigen.“ Vielleicht auch für Illgners ein Hoffnungsfunke.
© LVZ-Online, 08.05.2012, 16:16 Uhr