Geithain
Obergräfenhain: Landratsamt will Windkraftanlage genehmigen
Ekkehard Schulreich
Foto: Jens Paul Taubert
Schon jetzt gibt es mehrere Windkraftanlagen nahe der Obergräfenhainer Ortslage.
Obergräfenhain. Die Stadt Penig hat in rechtswidriger Weise ihre Zustimmung zum Bau einer weiteren Windkraftanlage nahe der Obergräfenhainer Ortslage versagt. Das jedenfalls meint das Landratsamt Mittelsachsen. Die Behörde fordert die Stadt auf, bis zum 17. Februar den ablehnenden Beschluss aufzuheben - und „erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden", ergo zuzustimmen.
Anderenfalls springt das Landratsamt in die Bresche. In einem Schreiben, das Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) dem Stadtrat vorstellte, steht klar und deutlich: „Das Landratsamt Mittelsachsen beabsichtigt, das verweigerte Einvernehmen zu ersetzen."
Worum geht es? Um eine Windenergieanlage, die die Windstromer GmbH errichten will, Gesamthöhe knapp 100 Meter. Nicht nur Einwohner des Dorfes, in dessen Umfeld seit Jahren mehrere solcher Anlagen Strom produzieren, fürchten um ihre Lebensqualität. Auch der Bürgermeister und der Stadtrat, die den Obergräfenhainern demonstrativ den Rücken stärkten und Nein sagten, als der Bauantrag auf dem Tisch lag. Gründe sieht die Kommune mehrere: Die Anlage liegt nach ihrer Auffassung außerhalb des Vorranggebietes für Windenergie; sie widerspreche damit dem Regionalplan. Die Zuwegung sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Vor allem aber sei mit nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen durch Schall und Schattenwurf zu rechnen.
Für das Landratsamt haben diese Argumente wenig Gewicht. Die Landesdirektion Chemnitz sei der Meinung, dass die Errichtung besagter Anlage der Raumordnung durchaus nicht widerspreche. Zwar befinde sich die Fläche an der nördlichen Grenze des Vorranggebietes, sei aber damit „der Lage nach dem Eignungs-/Vorranggebiet zuzuordnen". Was die Lärmimmissionen betreffe, plane sie, so die Behörde weiter, in den Bescheid zur Baugenehmigung einen Passus aufzunehmen, der für zwei Messpunkte in der Obergräfenhainer und der Corbaer Straße besondere Anforderungen treffe. „Wird im Ergebnis dieser Messungen festgestellt, dass die ...Richtwerte überschritten werden, so hat die Anlagenbetreiberin geeignete Maßnahmen... zu treffen", heißt es, etwa eine Leistungsreduzierung in der Nacht oder sogar eine Nachtabschaltung. Um den Schattenwurf zu verringern, fordert die Behörde den Investor auf, ein Schattenabschaltmodul zu installieren.
© LVZ-Online, 10.02.2012, 18:57 Uhr