Grimma. Im Prozess gegen den ehemaligen Bundesvorsitzenden der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) hat das Amtsgericht Grimma gestern eine Geldstrafe verhängt. Richterin Christiane Roderburg sah es als erwiesen an, dass Sebastian R. bei einem Zeltlager in Zschadraß Pfingsten 2008 eine Uniform getragen und damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat.
Obwohl Sebastian R. und der mitangeklagte Denis S. bis zuletzt die Vorwürfe zurückgewiesen hatten, folgte Roderburg dem Staatsanwalt. Axel Knoll sah aufgrund von Fotos und Dokumenten die Anklage bestätigt. Er warf den 29 und 37 Jahre alten Männern vor, an jenem Zeltlager in einem Waldstück bei Zschadraß teilgenommen und Uniformen getragen zu haben. Knoll sagte in seinem Plädoyer, dass Fotos von einem Fahnenappell den Schluss zuließen, die Uniformierung erfolge vor einem politischen Hintergrund und Gedankengut werde in einer einheitlichen Kleidung zum Ausdruck gebracht. Da Denis S. vehement abstritt, auf den Fotos erkennbar zu sein und auch ein Geständnis verweigerte, forderte Knoll eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 50 Euro. „Ich habe keinen Zweifel, dass sie das auf den Lichtbildern sind", sagte er. Denis S. quittierte das geforderte Strafmaß mit einem arroganten Grinsen. Im Gegensatz zu ihm erkannte sich der ehemalige HDJ-Bundesvorsitzende auf den Beweisfotos. Da er jedoch nicht in der gesamten Kluft der Organisation – bestehend aus dunkler Hose, blau-grauem Hemd und dunkler Jacke – zu sehen war, setzte Knoll das Strafmaß gegen ihn mit 60 Tagessätzen zu je 30 Euro tiefer an. Im Fall des selbstständigen Dachdeckers, der nur zwischen 800 und 900 Euro im Monat verdiene und ein Kind zu versorgen habe, werde ein Härteausgleich berücksichtigt, so Knoll.
Nach einem heftigen Disput mit den Anwälten um die Auslegung der Begriffe Uniform und Versammlung fällte Roderburg ein klares Urteil. Trotz der Abgeschiedenheit der Veranstaltung hätten sich die Vorwürfe bestätigt, sagte sie. „Ein Uniformverbot wird auch in privaten Veranstaltungen unter Sanktionen gestellt", so Roderburg weiter. Sie zog Dokumente wie die Einladung zu jenem Pfingsttreffen heran und verwies auf eine im Anhang befindliche Liste mit geforderten Kleidungsstücken. Diese Kleidung hatte R. 2007 in einem Antrag ans Innenministerium als Uniform genehmigen lassen wollen. Der Antrag war zurückgewiesen worden. „Sie haben damit das Verbot des Innenministeriums missachtet", so die Richterin. Sie blieb jedoch wesentlich unter dem geforderten Strafmaß und entließ Denis S. mit 40 und Sebastian R. mit 35 Tagessätzen zu je 25 Euro aus dem Gerichtssaal.