Bad Lausick. Wenn die Bad Lausicker mit den beiden Windrädern am südlichen Stadtrand leben müssen, dann wollen sie dem Betreiber Pro Ventum zumindest genau auf die Finger sehen. Die Strategie gab die Bürgerinitiative (BI) gegenwindlaerm vorgestern aus. Auf ihrer zweiten Informationsversammlung ging es deshalb vor allem um rechtliche Grundlagen, Schattenwurf und Dezibel.
„Wir sind nicht gegen Windenergie. Aber wir wollen Schaden von unseren Bürgern abwenden“, brachte Jochen Seidel das Anliegen der BI auf den Punkt. Im Januar gegründet als Reaktion auf den Lärm, der von den an der Elbisbacher Straße errichteten Windkraftanlagen ausgeht, will das Gremium mindestens erreichen, dass die Beeinträchtigungen so gering wie möglich bleiben. Eingeladen hatte man zur gut besuchten Veranstaltung deshalb nicht nur den Bad Lausicker Bürgermeister Josef Eisenmann, sondern einen Experten vom Verband Windenergie. Inge Scherwinski, Mitbegründerin der Initiative, bedauerte, dass das Landratsamt Antworten auf zentrale Fragen bisher schuldig blieb. Die Forderungen sind klar formuliert: Die Behörde soll sicherstellen, dass der Betrieb der Windräder regelmäßig kontrolliert und alle in der Genehmigung aufgelisteten Auflagen eingehalten werden. Die Betroffenen wollen wissen, ob tatsächlich die vorgeschriebenen Anstände zu den Wohnhäusern eingehalten wurden, durch Abschalt-Zeiten die Lärmbelastungen verringert werden könnten.
Vielleicht erhält die Initiative ja demnächst aus erster Hand das Gewünschte. Denn Wolfgang Klinger, erster Beigeordneter des Landrates, hat Bürgermeister und Bürgerinitiative zum Gespräch ins Umweltamt eingeladen. „Dort können wir darüber sprechen, wie die Prüfungen ablaufen sollen“, sagte der Bürgermeister. Er schlug vor, die täglichen Protokolle von Anwohner Uwe Schenke den behördlichen Erhebungen gegenüberzustellen. Ohnehin laufe im April die Sechs-Monats-Frist ab, binnen der Pro Ventum die Inbetriebnahmemessung durchführen müsse.
Claus-Dieter Keck, Vizechef des Landesverbandes Windenergie, bestärkte die Bad Lausicker in ihrem Engagement. „Sie sind bereits hervorragend informiert“, bescheinigte er zum Auftakt, um Details ausführlicher zu beleuchten. Zum Beispiel die zulässigen Schallimmissionen. In normalen Siedlungsgebieten liegt nachts die Obergrenze bei 45 Dezibel, in Wohngebieten bei 40, in Kurgebieten bei 35. Zeitweilige Überschreitungen seien zulässig. Kecks Vergleich mit dem Geräusch eines vorbeifahrenden Autos stieß auf Widerspruch: Das Problem sei vor allem der gleichförmige, über Stunden andauernde Lärm. Uwe Schenke stellte Werte fest, die deutlich über den zulässigen lagen: „Manchmal waren es 55 Dezibel, 60 oder gar 80“, sagte er.
Beim Gespräch im Landratsamt wird die BI auch darauf drängen, dass das Problem des Schattenwurfes berücksichtigt wird. In den Auflagen sei festgelegt, dass die Elbisbacher Straße 1 nur an acht Tagen im Jahr und maximal eine halbe Stunde pro Tag durch den Schlagschatten berührt werden dürfe. Anderenfalls müssten sich die Windräder automatisch abschalten. Peter Müller (BI) gab Keck einen grundsätzlichen Gedanken mit auf den Heimweg: „Es gibt in Deutschland 700 Bürgerinitiativen gegen solche Anlagen. Der Bundesverband Windenergie sollte sich überlegen, woran das liegt.“
Die Pro Ventum GmbH möchte sich zu den Fragen, die die LVZ vorlegte, nicht äußern. Prokurist Andreas Otto sagte, eine Diskussion in der Öffentlichkeit bringe nichts.
⁄Weitere Informationen auf der Homepage der BI:
www.windlaerm.wordpress.com