Markkleeberg
Bürgerinititaive "Schutz Cospudener See" übergibt Petition an Landesdirektion
Ulrike Witt
Foto: André Kempner
Monika Heinrich (links) und Silvia Buck-Bar mit den Unterschriften am Pier 1.
Markkleeberg. Das Thema Schiffbarkeit erhitzt die Gemüter. Zu den
Gegnern des von der Landesdirektion betriebenen Verfahrens zählt die
Bürgerinititaive "Schutz Cospudener See" (BI). Am Montagabend trafen
sich deren Aktivisten im Zöbigker Hafen. Zu Gast war Heiko Rosenthal,
Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport in Leipzig (Linke) sowie
Sprecher des Grünen Rings.
"In den letzten 14 Tagen haben über 1240 Menschen unsere Petition gegen
die Schiffbarmachung des Kurs 1 unterzeichnet und es werden stündlich
mehr", berichtete BI-Sprecherin Monika Heinrich. Heute Nachmittag um 16
Uhr sollen diese in der Landesdirektion übergeben werden. Wie berichtet,
endet zeitgleich die Abgabefrist für Stellungnahmen zum
Schiffbarkeitsverfahren.
"Nach unseren Informationen sind Umweltverbände, aber auch
Markkleeberger Stadträte vor Ort", so Heinrich. In einem Offenen Brief
hatte die BI die Abgeordneten ebenso wie Mitglieder des Landtages zum
Protest aufgerufen. "Unsere Seen und erst recht das Rinnsal Floßgraben
vertragen keine wirtschaftlich bedeutende Zahl von Motorbooten. Wir
halten die Entwicklung für über- zogen und schädlich für das
touristische Gesamtkonzept", heißt es darin. Ganz anders die
Landesdirektion, die mit der Deklaration als Wasserstraße "verlässliche
Bedingungen für Investoren sowie klare Regeln für Wassersportler"
schaffen und damit die "Attraktivität des Neuseenlandes" erhöhen will.
"Die Stadt Leipzig wird in ihrer Stellungnahme Einschränkungen für den
Floßgraben fordern", sagte Rosenthal. Dies gehe aber nicht so weit,
Motorboote völlig auszuschließen. Genau das fordert Markkleeberg. In der
heutigen Stadtratssitzung soll eine entsprechende Erklärung beschlossen
werden. "Aus meiner Sicht ist das unrealistisch", meinte Rosenthal.
Allerdings rückte er, was die Kapazität der potenziellen
Schifffahrtsstraße anbelangt, einiges klar. "Anhand von
Verträglichkeitsuntersuchungen gehen wir von maximal 18 Booten pro
Stunde aus. Mehr sind allein aufgrund der Schleusen nicht möglich", so
Rosenthal. Ebenso würde die Geschwindigkeit durch Verordnungen auf fünf
bis zehn Stundenkilometer begrenzt.
"Wir werden das Verfahren nicht durchprügeln. Dazu gibt es keinen
Grund", betonte auf Anfrage Heinz Kolb, Sachgebietsleiter
Oberflächenwasser in der Landesdirektion. Man arbeite prinzipiell
ergebnisoffen.
© LVZ-Online, 19.05.2010, 11:53 Uhr