Markranstädt. Der Stadtrat hat beschlossen, die Geschwindigkeitsmessungen im fließenden Verkehr in Markranstädt über eine Zweckvereinbarung dem Landkreis zurückzuübertragen. Wie Bürgermeisterin Carina Radon (CDU) erläuterte, gebe es in der Stadt zu wenig kommunale Straßen, die für die Messungen infrage kämen.
Zwar mangelt es nicht an Verbindungen, an denen dies wünschenswert sei, wie die Leipziger, die Schkeuditzer, die Zwenkauer Straße oder die Kreisstraße vor der Kulkwitzer Grundschule, doch fallen gerade diese nicht in die kommunale Zuständigkeit. Daher rechtfertige das nicht die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges, das ohnehin bald bekannt wäre, so Radon.
Ursula Wagner berichtete, im Landkreis Nordsachsen hätten sich einige Kommunen für die Aufgabe zusammengeschlossen. Nach ihren Recherchen könne der Kreis nicht sagen, ob dies rechtmäßig sei, so die Verwaltungsangestellte. Sie betonte aber, dass es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt. „Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter der Kommune mit im Auto sitzen und ein weiterer die Auswertung vornehmen muss“, sagte sie. Der Freistaat werde die Empfehlung geben, eine Zweckvereinbarung abzuschließen, kündigte Wagner an, die von Gesprächen zwischen Landesdirektion und Innenministerium berichtete. „In dem Fall erledigt die Aufgabe der Landkreis für uns und die Einnahmen wie Ausgaben bleiben dort“, erklärte Radon den Vertrag. Wie häufig bislang in Markranstädt gemessen wurde, habe die Sprecherin des Landratsamtes Brigitte Laux nicht mitteilen können, hieß es.
SPD-Stadtrat Winfried Busch verwies auf die Stadt Schkeuditz, die externe Dienstleister mit der Kontrolle beauftragt hat und plädierte im Hinblick auf die knapp zwei Millionen Euro, die aus den Überprüfungen im gesamten Landkreis Leipzig in den Haushalt geflossen sind, dafür, sich die Einnahmen nicht entgehen zu lassen. „Der Kreis kann ein solches Fahrzeug aber auch besser auslasten“, argumentierte Radon. Die Nutzung über Leasing-Autos sei möglich, so Wagner auf Nachfrage, „aber trotzdem müssen Mitarbeiter der Verwaltung zusätzlich eingesetzt werden“, präzisierte sie. CDU-Stadtrat Christian Aegerter drängte darauf, zu einem späteren Zeitpunkt eine Auswertung einzufordern. Daraufhin beschlossen die Stadträte bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den Abschluss der Zweckvereinbarung. Diese kann bei Einhaltung einer sechsmonatigen Frist jedes Jahr gekündigt werden.