Anzeige: Volkshochschule Leipziger Land
Wichtige Informationen für unsere Teilnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Gründung der Kommunalen Weiterbildungsakademie des Landkreises Leipzig erfolgt die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschule Leipziger Land auf der Grundlage folgender rechtlicher Regelungen:
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.
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Die Anmeldung wird vor Kursbeginn nicht bestätigt, eine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei einer Anmeldung auf Warteliste, Kursausfall oder Änderungen des Kursbeginns bzw. des Veranstaltungsortes.
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Die Entgelte werden per einmaliger Einzugsermächtigung nach Veranstaltungsbeginn eingezogen – bitte geben Sie deshalb zukünftig auf der Anmeldung immer Ihre Bankverbindung an!
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Der Rücktritt durch den Teilnehmer ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn ist dies kostenlos möglich – innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn ist eine Rücktrittspauschale von 5 Euro zu zahlen.
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Über eine Erstattung bei Kündigung des Teilnehmers nach der ersten Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt aus wichtigem Grund entscheidet der Direktor der WALL bzw. der Direktor der VHS. Hierzu müssen ein Antrag auf Rückerstattung gestellt und die entsprechenden Nachweise beigelegt werden. Den Antrag erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen.
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Erstattungen für nicht beanspruchte Kursveranstaltungen aus sonstigen persönlichen Gründen (z.B. Urlaub) werden aus Kulanzgründen noch bis zum Ende des laufenden Semesters Frühjahr 2012 gewährt. Mit Beginn des Herbstsemesters 2012 verliert diese Regelung ihre Gültigkeit.
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Die bisherige Bonusregelung sowie weitere bisher gewährte Ermäßigungen werden ebenfalls aus Kulanzgründen noch bis zum Ende des laufenden Semesters Frühjahr 2012 gewährt. Mit Beginn des Herbstsemesters 2012 verlieren auch diese Regelungen ihre Gültigkeit.
Ermäßigungen:
1) Ermäßigung aus sozialen Gründen
Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die ALG II beziehen, können für Kurse, deren Entgelt mindestens 10,00 Euro beträgt, eine Ermäßigung in Höhe von 50% erhalten
2) Familienermäßigung
Nehmen mehrere in einem Haushalt lebende Familienmitglieder am selben Kurs teil, so können das zweite und jedes weitere Familienmitglied eine Ermäßigung in Höhe von 25% der Kursgebühr erhalten. In Kursen mit kleiner Lerngruppe wird keine Familienermäßigung gewährt.
Den Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nur, wenn der Ermäßigungsgrund zum Zeitpunkt des Kursbeginns gegeben ist und der Antrag vor Kursbeginn gestellt wurde. Pro Kurs kann nur ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
Weitere Auskünfte bzw. Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage in unseren VHS-Geschäftsstellen in Borna, Markkleeberg und Markranstädt.
© LVZ-Online, 05.02.2012, 15:27 Uhr