Borsdorf/Colditz. Wenn der Vater mit dem Sohn - was in Vereinen Usus ist, wird in der Kommunalpolitik zum Problem. Wie bereits mehrfach berichtet, sitzt Ilko Martin, einer der beiden Söhne von Bürgermeister Ludwig Martin (CDU), seit 2009 im Borsdorfer Gemeinderat. Nachdem die Auseinandersetzung zwischen Kommune und Kreis über diese Konstellation seit Jahren andauert, ist das Landratsamt jetzt mit seiner Geduld am Ende.
„Die geltende Rechtslage ist eindeutig verletzt", erklärte Brigitte Laux, Sprecherin des Landratsamtes, auf LVZ-Anfrage. Dies betreffe sowohl den Hinderungsgrund für Ilko Martin, der seit Juni 2009 für die Freie Wählergemeinschaft ’94 Borsdorf/Zweenfurth dem Ortsparlament angehört. Ebenso gelte dies für Sascha Schmiedel, Sohn des Colditzer Bürgermeisters Matthias Schmiedel (parteilos), der erst Gemeinderat in Zschadraß, jetzt für die Freien Wähler Stadtrat in Colditz ist.
Obwohl das Landratsamt in beiden Fällen mehrfach erklärte, dass die Sächsische Gemeindeordnung eine derartige Konstellation ausdrücklich verbietet, stimmen beide Söhne in den jeweiligen Kommunen fleißig mit ab. Beide erhoben Klage vorm Verwaltungsgericht, um ihre Interessen durchzusetzen und erreichten damit eine aufschiebende Wirkung. Ilko Martin erklärte dazu: „Die Arbeit im Gemeinderat macht mir Spaß. Es ist nicht einzusehen, dass ich mich nicht engagieren soll, nur weil mein Vater in Borsdorf Bürgermeister ist."
Von der Justiz scheint keine zeitnahe Klärung zu erwarten, auch wenn die Wahlperiode mittlerweile zur Hälfte um ist. Susanne Eichhorn-Gast, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Leipzig, konnte auf Anfrage keinen konkreten Termin nennen. Sie vermutet, dass es möglicherweise im zweiten Halbjahr zu einer Entscheidung über die Mandatsfrage kommen könnte.
So lange will das Landratsamt offenbar nicht mehr warten. „Das Kommunalamt hat sowohl die Stadt Colditz aus auch die Gemeinde Borsdorf angewiesen, für die Bescheide, in denen die Kommunen den Hinderungsgrund feststellten, nachträglich die sofortige Vollziehung anzuordnen", erklärte Brigitte Laux gegenüber LVZ. In beiden Fällen sei ein Urteil nicht in Sicht, begründete Laux die Entscheidung des Kommunalamtes. Es gebe aber aus Sicht des Landratsamtes ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Bescheide. „Der Stadt- bzw. Gemeinderat soll möglichst bald wieder ordnungsgemäß zusammengesetzt sein." Grund für die Aufnahme von Hinderungsgründen im Gesetz sei es, Interessenkonflikte zu vermeiden, die durch das Zusammenwirken von Amt und Mandat entstehen können und zu verhindern, dass persönliche Bindungen die Unabhängigkeit der Entscheidung untergraben. „Ohne die sofortige Vollziehung geht diese Intention des Gesetzgebers ins Leere."