Wurzen
Sportgericht entscheidet: Roter Stern muss nach Brandis
Norbert Töpfer
Leipzig. Entsetzen bei Roter Stern Leipzig, Freude beim FSV Brandis. Das am 24. Oktober 2009 wegen des Überfalls von Rechtsradikalen nach zwei Minuten abgebrochene Bezirksklasse-Spiel zwischen beiden Vereinen wird neu angesetzt. Das Verbandsgericht des Leipziger Fußball-Verbandes (LFV) unter Vorsitz von Steffen Tänzer lehnte nach dreieinhalbstündiger Beratung die Berufung des Connewitzer Vereins gegen das Urteil des LFV-Sportgerichts vom 11. Dezember ab. Roter Stern forderte eine Spielwertung von drei Punkten und 2:0 Toren für sich.
Tänzer begründete das Urteil damit, dass den Brandisern als Gastgeber "nur eine leichte Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht" vorgeworfen werden kann. Auf dem Sportplatz gelagerte Baumaterialien hätten es den Randalierern aus der rechtsradikalen Szene ermöglicht, sich zu bewaffnen. Die Attacke der Randalierer sei jedoch so plötzlich erfolgt, dass die einheimischen zwölf Ordner nicht rechtzeitig verhindernd eingreifen konnten. Zudem habe es vor dem Skandalspiel keine ernsthaften Hinweise auf derartige Vorfälle gegeben. Das bestätigte auch das Zeugnis der Polizeidirektion Westsachsen.
Während sich die Brandiser Vertreter beim Urteilsspruch froh die Hände reichten, erklärte die Roter-Stern-Chefin Sophia Bormann, in den nächsten Tagen im Verein beraten zu wollen, ob das Team in Brandis antritt. Sollte das passieren, müssen die Connewitzer bereits am 6. Februar in die Kleinstadt reisen, erklärte Eberhard Sowa (Torgau).
Der zuständige Staffelleiter informierte zudem, dass ihm der sächsische Polizeipräsident Bernd Merbitz zugesichert habe, zu den Partien von Roter Stern in Beilrode, Schildau und Mügeln jeweils eine Hundertschaft Ordnungshüter zu schicken. Steffen Tänzer indes bat die Sterne anzutreten. "Es kann doch nicht sein, dass der Wille der Nazis zum Tragen kommt und sie national befreite Zonen schaffen, egal ob gegen Farbige oder anders Denkende."
© LVZ-Online, 28.01.2010, 11:54 Uhr